Abschiebungsflug Nr. 22 in das Land mit dem tödlichsten Konflikt des Jahres 2018PRO ASYL kritisiert den Zynismus der fortgesetzten Abschiebungen nach AfghanistanAm morgigen Dienstag startet erneut ein Charterflug nach Afghanistan. An Bord: eine noch unbekannte Zahl von Zwangspassagieren. Zum 22-ten Mal werden Menschen sehenden Auges den Risiken in einem Land ausgesetzt, in dem 2018 mehr Opfer bei Kriegshandlungen umkamen als etwa in Syrien oder im Jemen. PRO ASYL kritisiert die Flüge in ein extrem unsicheres Land als eine Fortsetzung der zynischen Politik des Aussetzens in hilfloser Lage. Auch während laufender Friedensverhandlungen in Katar, die weitgehend an der afghanischen Regierung vorbei zwischen Taliban und USA geführt werden, finden in vielen Regionen des Landes weiter Kampfhandlungen statt. Am vergangenen Wochenende kamen in mehreren Provinzen bei einer Anschlagserie der Taliban mindestens 27 Menschen ums Leben. Zu den Dogmen der Bundesregierung, des BAMF und der Verwaltungsgerichte gehört es, dass es angeblich sichere Regionen gibt, in denen andernorts Verfolgte und Vertriebene Zuflucht finden könnten. Besonders häufig ist dabei von Mazar-e-Sharif als einer solchen Fluchtalternative die Rede. Erst vergangene Woche kam es dort zu Kampfhandlungen zweier Gruppen , die um den Posten des Polizeichefs konkurrierten. Afghanistans Präsident hatte einen neuen Polizeichef ernannt. Anhänger seines Vorgängers ließen diesen nicht ins Hauptquartier. Dahinter stand der 2017 aus dem Amt getriebene Provinzgouverneur und Warlord Atta Muhammad Nur, der die Bevölkerung zum Widerstand aufrief und seine bewaffneten Unterstützer antreten ließ. Das wirft ein Schlaglicht auf die instabile Situation in einer Region, die hierzulande immer wieder als sicher dargestellt wird. Außerhalb der Stadtgrenzen von Mazar-e-Sharif herrscht die Angst vor den Taliban, innerhalb der Stadt vor von der Regierung geduldeten bewaffneten Milizen, die auch vor Morden nicht zurück schrecken. An die 350 nicht mit den Taliban verbündete Milizen soll es allein in Nordafghanistan geben. Dass die Polizei oft nicht Teil der Lösung sondern des Problems ist, haben die letzten Tage in Mazar-e-Sharif gezeigt. Selten lässt die Bundesregierung durchscheinen, wie kritisch die Lage vor Ort tatsächlich ist. So heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion : "Die Rahmenbedingungen für das zivile Engagement der Bundesregierung in Afghanistan haben sich seit dem Ende der ISAF-Mission 2014 deutlich verschlechtert". Was muss da erst gelten für afghanische Zivilist*innen, denen in ablehnenden BAMF-Bescheiden immer wieder nahegelegt wird, sich an die Polizei vor Ort zu wenden, die sie angeblich schützen soll? Quelle: PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V. - Pressemitteilung vom 18.03.2019. Weblink: Veröffentlicht amArtikel ausdruckenWeitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von |
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