Erneuter Eingriff in das Recht auf Meinungsfreiheit in MünchenDie Jüdisch-Palästinensische Dialoggruppe München hat am 17.03.2019 im EineWeltHaus München den Film "Broken" in Anwesenheit des palästinensischen Regisseurs Mohammed Alatar gezeigt. Dies wurde aber erst durch eine erfolgreiche gerichtliche einstweilige Verfügung des Münchner Landgerichts möglich. Denn am 12.03.2019 hat das Kulturreferat der Stadt München in Person von Herrn Dr. Küppers dem EineWeltHaus mit Verweis auf den Anti-BDS Beschluss des Münchner Stadtrates "untersagt", die Veranstaltung durchzuführen. Der Münchner Stadtrat hatte Ende 2017 beschlossen, dass es keine städtischen bzw. städtisch finanzierten Räume für Veranstaltungen mehr geben soll, in denen Israel kritisiert und die Kampagne zum Boykott israelischer Produkte (BDS) erwähnt wird. Einmal mehr zeigt dieser Vorgang, wie der "BDS-Vorwurf" als argumentativer Hebel dient, um jedwede unliebsame politische Veranstaltung, in der Kritik an israelischer Regierungspolitik geübt wird, faktisch "untersagen" zu können. Damit entzieht die Stadt München einen für unsere Demokratie unverzichtbaren öffentlichen Raum für die Diskussion der israelischen Besatzungspolitik, der Menschenrechtslage der Palästinenser*innen und der deutschen Verantwortung. Gleichzeitig greift sie massiv in die grundgesetzlich verbriefte Meinungs- und Versammlungsfreiheit ein. Wir dokumentieren nachfolgend einige Beiträge, welche die Jüdisch-Palästinensische Dialoggruppe München auf ihre Website gestellt hat:
Presseerklärung der Jüdisch-Palästinensischen Dialoggruppe München zum erneuten Raumverbot anlässlich der Vorführung des Films "Broken" von Mohammed Alatar.Am 17.03.2019 beabsichtigte die Jüdisch-Palästinensische Dialoggruppe München im EineWeltHaus München den Film "Broken" in Anwesenheit des palästinensischen Regisseurs Mohammed Alatar zu zeigen. Der Film beleuchtet die Hintergründe der Entscheidung des internationalen Gerichtshofes in Den Haag den Bau der Mauer zwischen Israel und den Palästinensergebieten für völkerrechtlich illegal zu erklären und beleuchtet hierbei insbesondere den persönlichen Entscheidungsprozess der Richter die diese Entscheidung trafen. Besonderes Augenmerk gilt in dieser Darstellung der Person des Richters Thomas Buergenthal, dessen Biographie als Shoah-Überlebender in Alatars Film Teil der einfühlsamen Darstellung der moralischen Dilemmata des Entscheidungsprozesses wird. Selbstverständlich ist BDS nicht Thema der Veranstaltung und der Regisseur Mohammed Alatar explizit kein Unterstützer der BDS-Kampagne. Vielmehr legt die von Herrn Dr. Küppers vorgelegte Argumentation exemplarisch dar, was wir selbst wieder und wieder zu diesem Beschluss gesagt haben: Der "BDS-Vorwurf" fungiert hier lediglich als argumentativer Hebel, um jedwede unliebsame politische Veranstaltung, faktisch "untersagen" zu können. Alles was es hierzu braucht, ist - wenn nötig über drei Ecken - irgendeinen BDS-Zusammenhang herzustellen. Beim Münchner Kulturreferat hört sich das so an: "Bei einer Gesamtschau der Veranstaltung ist davon auszugehen, dass bei lebensnaher Betrachtung die Diskussionsveranstaltung nicht ohne eine Befassung mit den Inhalten, Zielen und Themen der BDS-Kampagne auskommt, da insbesondere ein zentrales Ziel der BDS-Kampagne der Abriss der Mauer […] ist". Der Beschluss des IGH zum Bau der Mauer hat explizit festgesetzt, dass: "Israel is under an Obligation […] to cease forthwith construction of the wall and […] to dismantle forthwith the structure therein situated." Dementsprechend muss letzteres, nämlich der "Abriss der Mauer" qua juristischer Folgerichtigkeit auch "Ziel" all derjenigen sein, die den völkerrechtlich verbindlichen Charakter der IGH-Entscheidung anerkennen. Also dem Internationalen Gerichtshof selbst, den Vereinten Nationen, der EU, der BRD, sowie nahezu aller Staaten in der UNO. Wird deren Vertretern in München nun auch das öffentliche Auftreten untersagt? Bekommt Prof. Brunno Simma, der an der juristischen Fakultät der LMU gelehrt hat und der den Beschluss des Internationalen Gerichtshofes mitverfasst hat, nun auch ein Auftrittsverbot in München? Schließlich teilt er sich ja die völkerrechtliche Einschätzung des Mauerbaus mit der BDS-Kampagne. Die Argumentation muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Um eine Veranstaltung zu "untersagen", reicht es zu argumentieren, es könne dort möglicherweise auch über BDS gesprochen werden. Dass mit dieser Art Argumentation zivilgesellschaftliche Räume systematisch geschlossen werden und sich letztlich nahezu jede beliebige politische Veranstaltung "untersagen" lässt, sollte uns allen klar sein. Wir werden uns gegen diese Zumutungen selbstverständlich mit allen juristischen Mitteln zur Wehr setzen und gehen in diesem Kontext, da bereits ein Vertrag zur Nutzung der Räumlichkeiten unterschrieben wurde, auch davon aus, den Film dort planmäßig zeigen zu können. Brief von Dr. Reiner Bernstein an das Kulturreferat der Stadt MünchenSehr geehrter Herr Dr. Küppers, mir ist Ihr Schreiben an den Vorstand und die Geschäftsführung des Trägerkreises Eine-Welt-Haus e.V. vom gestrigen Tage zugänglich gemacht worden. Hierzu stelle ich zunächst fest, dass ich der von Ihnen inkriminierten Jüdisch-Palästinensischen Dialoggruppe München nicht angehöre. Außerdem unterstütze ich aus Gründen, die zu erläutern ich mir erspare, die BDS-Kampagne nicht. 1968 bin ich mit einer Arbeit über den Antisemitismus in der Weimarer Republik an der Freien Universität Berlin promoviert worden. Nach diesen drei Vorbemerkungen bedauere ich Ihr Schreiben, welches die Filmveranstaltung mit dem in Ramallah wohnenden Filmemacher Mohammad Alatar am 17. März im EineWeltHaus untersagen soll, außerordentlich. Herr Alatar ist ein Gegner der BDS-Kampagne. Als er mich und meine Frau vor einigen Jahren besuchte, legte er größten Wert auf den Gang durch das einstige Konzentrations- und Vernichtungslager Dachau. Seine Bestürzung war so groß, dass er über die arabische Rezeption des Holocaust einen Film drehen wollte. Dass es bei diesem Plan geblieben ist, war auf das Desinteresse mehrerer der Staatsregierung unterstellten Behörden an einer Mitfinanzierung zurückzuführen. Die Großeltern meiner Frau, die in Jerusalem geboren ist, wurden Anfang März 1943, also vor nunmehr genau 76 Jahren, nach Auschwitz deportiert. Ihren Eltern, zwei in Deutschland alteingesessene jüdische Familien, gelang 1935/36 die Flucht nach Palästina. Meine Frau und ich haben sechs Jahre lang der Münchner Stolperstein-Initiative vorgestanden, die auf Druck der hiesigen jüdischen Gemeinde von Seiten des Stadtrats an den Rand der Legitimität gedrängt wurde. Eine unserer Töchter lebt in Tel Aviv und gehört politisch zu jenen Kreisen, die sich für einen Ausgleich zwischen beiden Völker einsetzen. Dass dieses Engagement auch von jüdischer Seite in der Bundesrepublik mit der Diffamierung belegt wird, sie sei eine vom Selbsthass zerfressene Jüdin, ist kein Zufall. Ich wäre Ihnen sehr dankbar gewesen, wenn Sie vor Ihrem Schreiben den Wortlaut der Jüdisch-Palästinensischen Dialoggruppe zur BDS-Kampagne gelesen hätten. Außerdem wäre es höchst angebracht gewesen, wenn Sie Ihr Verbot in den Zusammenhang der israelischen Politik gegenüber den arabischen Staatsbürgern Israels und der palästinensischen Bevölkerung in den seit 1967 besetzten Gebieten gestellt hätten. Denn es kann Ihnen nicht verborgen geblieben sein, dass die israelische Regierung beste Kontakte zu Viktor Orbán und zu anderen Politikern und Staatsleuten in West- und Mittelosteuropa unterhält, denen antijüdische Ressentiments keineswegs fremd sind. Ministerpräsident Menachem Begin hat nach seinem Amtsantritt 1977 dafür gesorgt, dass die Markierungen der "Grünen Linie" aus allen amtlichen Dokumenten entfernt wurden, und die Botschaften und Konsulate angewiesen, die Westbank künftig als "Judäa und Samaria" zu bezeichnen. Zu den Folgen der Annexion des arabischen Ost-Jerusalem im August 1980 erspare ich Ihnen meine Beobachtungen. Daraus ergibt sich die Frage, wie die BDS-Kampagne zwischen Israel und den palästinensischen Gebieten unterscheiden soll. Ich selbst habe seit 2004 in allen Teilen der Bundesrepublik und vor allem in Berlin vergeblich für die zivilgesellschaftlich getragene israelisch-palästinensische Genfer Initiative der Zwei-Staaten-Lösung geworben. Ihre Vermutung, es sei "davon auszugehen, dass bei lebensnaher Betrachtung die Diskussionsveranstaltung (die sie nicht ist!) nicht ohne eine Befassung mit den Inhalten, Themen und Zielen der BDS-Kampagne auskommt", ist geradezu hanebüchen. Denn damit formulieren Sie einen Generalverdacht gegenüber den Besucherinnen und Besuchern des Abends, der jedem rechtsstaatlichen Verständnis widerspricht. Mit freundlichen Grüßen
www.jrbernstein.de
Brief von Judith Bernstein an das Kulturreferat der Stadt MünchenSehr geehrter Herr Dr. Küppers, diesen Brief schreibe ich Ihnen weder im Namen der Jüdisch-Palästinensischen Dialoggruppe München noch des EineWeltHauses, sondern nur im eigenen Namen. Dass ich in München nicht mehr zu meiner Geburtsstadt Jerusalemsprechen darf, seitdem Stadtrat Marian Offman anlässlich meines Vortrags im Oktober 2017 im Gasteig dafür gesorgt hat, dass ich zum Schweigen gebracht werde - damit kann ich leben, wobei ich aber frage, wer darüber entscheidet, wer ein guter und wer ein böser Jude ist. Dass aber der Stadtratsbeschluss von Dezember 2017 große Teile der Münchner Stadtbevölkerung gegen uns Juden aufgebracht hat, nehme ich der Israelitischen Kultusgemeinde, dem Stadtrat und dem Oberbürgermeister sehr übel. Ich halte die jetzige Diskussion für sehr gefährlich. Denn eines Tages werden diese Verbote auf alle Juden zurückschlagen. Indem Gruppen wie die Dialoggruppe von der jüdischen Gemeinde bekämpft wird, unterstützt sie die israelische Regierung, die keine Probleme mit Antisemiten vom Schlage Viktor Orbáns hat. Fällt die Distanzierung von einer Politik so schwer, die zentrale Werte, die deutsche Juden für sich in unserem demokratischen Staat beanspruchen, mit Füßen tritt? Den Unterstützern der israelischen Politik kommt BDS sehr gelegen - gäbe es diese Kampagne nicht, hätte man sie erfinden müssen. Bei der jetzigen Diskussion um BDS geht es ja nicht wirklich um den Boykott. Diese Bewegung setzt sich für die Rechte der Palästinenser ein - was soll daran antisemitisch sein? Wenn man BDS mit Antisemitismus gleichsetzt, macht man jeden, der diese Gruppe unterstützt, zum Antisemiten, der zum Schweigen gebracht werden müsse. Von der Lage der Palästinenser wird abgelenkt. In Israel selbst findet zu diesem Unrecht eine breite Diskussion statt. Das soll in München nicht möglich sein. Mit Ihrem Schreiben vom 12. März schaden Sie nicht nur der Jüdisch-Palästinensischen Dialoggruppe (die die Kosten für diese Veranstaltung trägt), sondern dem palästinensischen Filmemacher Mohammed Alatar, der BDS nicht unterstützt, der aber durch seine Filme versucht, aus der Sackgasse herauszukommen, um mit den Israelis eine Zukunft aufzubauen. Wie die Dialoggruppe gehört auch er zu denjenigen, die im Gegensatz zu den selbsternannten Freunden Israels den Versuch unternehmen, Israel vom moralischen Niedergang zu bewahren und deshalb seine Politik kritisieren. In einer wirklichen Demokratie hat man unangenehme Meinungen und Ansichten auszuhalten. Wer sie aktiv bekämpft, die Akteure mundtot macht und sie ihrer demokratischen Rechte beraubt, hat seine eigene Glaubwürdigkeit verspielt. Das sollte sich auch der Münchner Stadtrat vor Augen führen. Es ist doch eine Illusion zu glauben, dass man das historische Unrecht an den Juden mit einem anderen Unrecht an den Palästinensern "wiedergutmachen" kann. Sie können gern diesen Brief auch weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen Brief von MinDirig. a.D. Dr. Hartmut Wurzbacher an das Kulturreferat der Stadt MünchenSehr geehrter Herr Dr. Küppers, Von den Teilnehmern an der Veranstaltung wurde allerdings der Versuch der Stadt, die Veranstaltung zu unterbinden, einhellig kritisiert. Der Regisseur selber zeigte sich irritiert, dass es in München für die Präsentation seines Filmes erst einer Gerichtsentscheidung bedurfte. Auch ich sehe mit großer Sorge, wie die Verantwortlichen der Stadt in vorauseilendem Gehorsam und zur Vermeidung von Konflikten in zunehmendem Maße mit dem Vorwurf des Antisemitismus durch Anweisungen und Verboten in das Veranstaltungsprogramm der städtisch finanzierten Einrichtungen und damit zugleich in die Meinungs- und Kunstfreiheit der Bürger eingreifen. Die Folgen sind Berichterstattungen wie jene in der AZ vom 19.03.2019 von Felix Müller mit der wahrheitswidrigen Behauptung, dass sich das EWH offenbar nicht an die Vorgaben der Stadt gehalten habe. Im Rahmen dieser falschen und bewusst reißerischen Berichterstattung werden nicht nur die Teilnehmer an der Veranstaltung als "linke Antisemiten" und Unterstützer der BDS-Kampagne diskriminiert, es wird auch in der Öffentlichkeit gezielt der Eindruck erweckt, dass sich antisemitisches Gedankengut in München, in Bayern und in Deutschland immer weiter ausbreiten würde. Durch das städtische Verdikt der Filmvorführung wurde das Gegenteil dessen erreicht, was erreicht werden sollte. Hierdurch wird der Konflikt zwischen Palästina und Israel auch in Deutschland immer weiter emotionalisiert und er gewinnt dadurch eine Bedeutung in der öffentlichen Diskussion, die weit über andere größtenteils viel dramatischere und grausamere Konflikte hinausgeht. Zugleich führt das Vorgehen der Stadt dazu, dass das Vertrauen der Bürger in die Unabhängigkeit und Redlichkeit der öffentlichen Verwaltung schwindet. Ich habe, sehr geehrter Herr Dr. Küppers, Verständnis dafür, dass die Stadt darauf achtet, dass ihre städtischen Institutionen und auch alle anderen von ihr finanzierten Einrichtungen nicht zur Unterstützung der BDS-Kampagne genutzt werden dürfen. Bei gegebenenfalls erforderlichen Entscheidungen und Vorgaben ist jedoch aus rechtsstaatlichen Gründen stets der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Dieser Grundsatz wurde im vorliegenden Fall, wie zuvor schon in anderen, den Gasteig betreffenden Fällen verletzt. Wenn die Sorge besteht, dass eine israelkritische Veranstaltung zu antisemitischen Zwecken missbraucht werden könnte, kann dem die Stadt dadurch begegnen, dass sie die Leitung der Einrichtung, in der die Veranstaltung stattfinden soll, dazu verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Veranstaltung nicht für antisemitische Ziele missbraucht werden darf. Das kann z.B. durch die Aufnahme einer entsprechenden Klausel in den Mietvertrag mit dem Veranstalter oder/und durch entsprechende Vorgaben des Hausherrn zu Beginn und ggf. während des Laufes der Veranstaltung erfolgen. Dass damit die Interessen der Stadt gewahrt werden können, hat das EWH bei der Filmvorführung am 17.03.2019 in vorbildlicher Weise vorexerziert. Es ist ein Unding und ein Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, eine Veranstaltung alleine deshalb zu verbieten, weil als Veranstalterin die Jüdisch-Palästinensische Dialoggruppe und namentlich Frau Judith Bernstein auftritt. Das hieße, Frau Bernstein zur persona non grata in allen städtischen bzw. städtisch finanzierten Einrichtungen zu erklären. Was für ein Umgang mit einer Jüdin im Land der Täter, deren Großeltern in Auschwitz ermordet wurden! Da man Frau Bernstein selber wohl nicht des Antisemitismus zeihen kann, wird sie verschiedentlich als "selbsthassende Jüdin" apostrophiert, eine ebenso abstruse wie ehrverletzende Wortschöpfung. Ich kenne niemanden, der mit der Komplexität der Geschichte Palästinas und Israels und mit den aktuellen Problemen der gesamten Region so vertraut ist, wie Frau Judith Bernstein und ihr Ehemann Dr. Reiner Bernstein, dessen jüngste Publikation "Wie alle Völker?" eine scharfsinnige Analyse der Probleme der internationalen Diplomatie mit Israel und Palästina enthält. Auch der Film von Mohammed Alatar macht diese Probleme im Zusammenhang mit dem Mauerbau deutlich, der in einem Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofes vom 9. Juli 2004 für völkerrechtswidrig erklärt wurde und dessen Einstellung bzw. Beseitigung daraufhin von der UN-Vollversammlung am 20. Juli 2004 mehrheitlich (150 Ja-Stimmen gegenüber 10 Neinstimmen und 6 Enthaltungen) gefordert wurde. Ich habe München in der Vergangenheit als eine weltoffene Stadt kennengelernt, in der Gedanken- und Meinungsfreiheit als hohes Gut angesehen und geschützt wurde und Personen nicht öffentlich verunglimpft und an den Pranger gestellt wurden, nur weil sie Meinungen vertreten, die nicht dem Mainstream entsprechen. In der Antisemitismusdiskussion ist Augenmaß und Behutsamkeit gefordert und bei die Meinungsfreiheit einschränkenden Entscheidungen stets der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Kein Bürger lässt sich gerne zu einem Antisemiten stempeln, nur weil er an einer Veranstaltung teilnimmt, in der Kritisches zu Israel geäußert werden könnte und ggf. tatsächlich auch geäußert wird. Mit freundlichen Grüßen Solidaritätserklärung der "Jüdischen Stimme für gerechten Frieden in Nahost"Solidarität "Broken", der Film des palästinensischen Regisseurs Alatar ist in Deutschland legal! Israel steht nicht über internationalem und bundesdeutschem Recht! Anno 2019 im 70. Jahr des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland Art 5. (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Wieder einmal Raumverbot für Palästinaveranstaltung in München! Wieder einmal willkürlich Aufkündigung eines gültigen Mietvertrags! Wieder einmal Kriminalisierung der Aufklärung über Israel-Palästina! Die jüdische Stimme fordert:
Am 26. Feb. d. J. kündigte Judith Bernstein die Vorführung des Films "Broken" des palästinensischen Regisseurs Alatar am 17. März im "EineWeltHaus" an. Am 13. März erhielt das "EineWeltHaus" von Herrn Dr. H.-G. Küppers einen für die Leitung des Kulturreferats der bayrischen Landeshauptstadt am 12. d. M. unterschriebenen Brief, in dem es u. a. heißt: "Bei der geplanten Veranstaltung wird nicht nur der Film von Mohammed Alatar gezeigt, sondern auch eine Einführung gegeben und eine Diskussion angehängt. Die veranstaltende Jüdisch-Palästinensische Dialoggruppe ist offizielle Unterzeichnerin der BDS-Kampagne /…/", weshalb - so der Leiter des Kulturreferats - davon auszugehen sei, " dass die Diskussionsveranstaltung nicht ohne Befassung mit den Inhalten, Themen und Zielen der BDS-Kampagne auskommt. " Und weiter, "Wir müssen daher die Überlassung der städtischen Räume an die J-P-D zur Durchführung der geplanten Veranstaltung am 17. 3. untersagen und Sie anweisen den Vertrag aufzulösen." Judith Bernstein, Gründungsmitglied der Münchener "jüdisch-palästinensischen Dialoggruppe", ehemalige Vorsitzende der "Jüdischen Stimme für gerechten Frieden in Nahost - EJJP Germany" sowie Trägerin des Preises "Aufrechter Gang" der Humanistischen Union protestierte sofort: "Dass ich in München nicht mehr zu meiner Geburtsstadt Jerusalem sprechen darf, seitdem Stadtrat Marian Offman /…/dafür gesorgt hat, dass ich zum Schweigen gebracht werde - damit kann ich leben, wobei ich aber frage, wer darüber entscheidet, wer ein guter und wer ein böser Jude ist. " Dr. Reiner Bernstein, Jahrzehnten bekannter Antisemitismus- und Nahostexperte ließ Küppers wissen: "Herr Alatar ist ein Gegner der BDS-Kampagne. Als er mich und meine Frau vor einigen Jahren besuchte, legte er größten Wert auf den Gang durch das einstige Konzentrations- und Vernichtungslager Dachau. Seine Bestürzung war so groß, dass er über die arabische Rezeption des Holocaust einen Film drehen wollte. Dass es bei diesem Plan geblieben ist, war auf das Desinteresse mehrerer der Staatsregierung unterstellten Behörden an einer Mitfinanzierung zurückzuführen." Die Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost - EJJP Germany weiß um solche verleumderischen Anwürfe des "Antisemitismus" aus eigener Erfahrung. Etwa Bestrebungen einer deutschen Bank die Unterhaltung eines unserer Konten oder die Verleihung des Göttinger Friedenspreis an uns zu verbieten. Wir stehen mit Judith Bernstein und der jüdisch-palästinensischen Dialoggruppe in München und fordern von der Bundes- und bayrischen Landesregierung: Schützen Sie das Grundgesetz! Schützen Sie die "Freiheit der Meinung, Wissenschaft und Kunst" in Deutschland. Solidarität mit den Palästinensern und allen Friedens-, Grund- und Menschenrechtsorganisationen innerhalb und außerhalb des Staatsterritoriums Israels! Brief von Heinz Schulze an das Kulturreferat der Stadt MünchenSehr geehrter Herr Dr. Küppers, welch unsäglicher Verwaltungsakt vom 12.3.19 zur Untersagung des Doku-Films Broken am 17.3.19 im Eine Welt Haus. Ich hatte schon einen Brief in Arbeit, um mich zu beschweren, dass ich den Film BROKEN nicht sehen darf. In der Zwischenzeit konnte, durch die Intervention des Gerichts, der Film gezeigt werden. Welch eine schlampige Begründung des Hausjuristen der LHM. Wenn ich so etwas damals in meiner Lehrzeit als Rechtsanwalts- und Notar-Gehilfe geliefert hätte, hätte das einen riesigen Anschiss vom Chef gegeben. Es darf doch nicht sein, dass ein Verwaltungsakt dieser Reichweite (Angriff auf die Meinungsfreiheit) mit solch unpräzisen Angaben rausgeht. Ich zitiere: … "Bei einer Gesamtschau der Veranstaltung (Filminhalt und -darstellung, Veranstalter, Diskussion, Teilnehmer…) ist davon auszugehen, dass bei lebensnaher Betrachtung die Diskussionsveranstaltung nicht ohne eine Befassung mit den Inhalten, Themen und Zielen der BDS-Kampagne auskommt … verbunden mit der Forderung … Abriss der Mauer…" Ja, kann denn der unterzeichnende Vertreter des Kulturreferats (Unterschrift unleserlich) in die Köpfe der Zuschauer schauen? Was soll der Begriff "lebensnahe Betrachtung"? Das Schlimme ist, dass das Kulturreferat sich mit dieser Ablehnung gegen das internationale Völkerrecht stellt. Zur Erinnerung: Der Mauerbau auf besetztem Territorium Palästinas ist gegen das Völkerrecht. Und mit solchen Begründungen setzt sich die LHM (Stadtrat und Kulturreferat) gegen das Urteil des Internationalen Gerichtshofs (Den Haag) hinweg, das den Staat Israel aufforderte, die Mauer abzubauen: Der Mauerbau ist Bruch des Internationalen Völkerrechts. Insgesamt erinnert mich dieser Stadtratsbeschluss und die sich daraus ergebenden Verbote an die Zeiten sog. Berufsverbote (Radikalenerlass) und der "unamerikanischen Umtriebe" in den USA. Wer sich z.B. beim Thema Mauerbau auf das Völkerrecht beruft ist Antisemit? Wenn Amnesty International (Anklagen Frühjahr 2019: Zur Lage der Menschenrechte in Palästina und Israel) die Menschenrechtsverletzungen seitens Palästina kritisiert, ist das verdienstvoll? Wenn im gleichen Artikel auf die der israelischen Seite hingewiesen wird, ist das antisemitisch? Wenn die Organisation Transparency International die Korruption in Israel beklagt, ist das…? Wenn man besorgt ist, dass bei den nächsten Wahlen in Israel eine Nazipartei ins Parlament einzieht, ist das…? Eine Kopie dieses Briefes geht an Stadtrat Dominik Krause (Fraktion Die Grünen im Rathaus), weil er bei einer Veranstaltung der Grünen betonte, dass ein Großteil der Stadtratsbeschlussvorlage von 2017 von ihm stammt. Man sollte von einem Stadtrat schon verlangen, dass er sich mit dem Völkerrecht beschäftigt und nicht aus Unkenntnis oder in Kenntnis der Fakten eine unseriöse Politik macht. Wenn Sie, Herr Krause, gestern sich den Film angesehen hätten, hätten Sie wichtige Informationen bekommen und gemerkt, wie seriös Fragen und Antworten waren. Und Sie hätten mitbekommen, dass sich in einem Akt bürgerschaftlichen Engagements - natürlich nach dem Ende der Veranstaltung - alle Anwesenden (2 Enthaltungen bei mehr als 100 Gästen) den Stadtrat aufforderten, den Stadtratsbeschluss von 2017 zurück zu nehmen. Zum Schluss noch die bittere Bemerkung: Wie viel Zeit und Arbeit ist damit verbracht worden, um einen faktenorientierten Film in München zu verbieten: Im Kulturreferat, im Eine Welt Haus, bei den Veranstaltern, beim Rechtsanwalt, bei Münchener Richtern, bei Bürgerinnen und Bürgern. So darf die Stadt mit ihren Menschen nicht umgehen. Mit freundlichen Grüßen Brief von Trudi Schulze an das Kulturreferat der Stadt MünchenSehr geehrter Herr Dr. Küppers, gestern, 17.3., war ich bei der Filmvorführung Broken in Anwesenheit des Regisseurs - einer Veranstaltung die Sie untersagt hatten und die dann im Zuge einer von den Veranstaltern erwirkten einstweiligen Verfügung doch stattfinden konnte. Als Gründungsmitglied und mehrjähriges Vorstandsmitglied des Trägerkeis EineWeltHaus München e.V. begrüße ich, dass die Veranstaltung dort durchgeführt wurde. Sie hat mir gezeigt, wie irrwitzig die Folgen des Israel-Palästina-Stadtratsbeschlusses vom Dezember 2017 sind. Über den Film, Verlauf und Inhalt der Veranstaltung muss ich an dieser Stelle sicher nicht referieren, alles wurde dokumentiert. Es ist schlicht niemandem zu vermitteln, dass ein solcher Film nicht in öffentlich finanzierten Räumen gezeigt hätte werden sollen. Noch mehr; er wäre auch prominenteren, größeren öffentlichen Räumlichkeiten zur Ehre gereicht; dem Rathaus zum Beispiel. Das Schlamassel ist, dass es diesen unsinnigen, bornierten und kontraproduktiven Stadtratsbeschluss von Dezember 2017 gibt. Er führt dazu, dass demokratische Rechte auf Information und Meinungsbildung in unserer Demokratie durch unsere eigenen politischen Verantwortlichen - wie hier vom Münchner Stadtrat - untergraben werden und im Gefolge auf allen Seiten eine Menge Bürokratie, Mittel, Nerven und Arbeit investiert werden muss für Verbote, Widersprüche, Argumente, Gegenargumente, Neu- und Umorganisationen, usw. Der Stadtrat hat 2017 einen beschämenden und peinlichen Zirkus aufgeführt, der sicherlich nicht der Suche nach Gerechtigkeit dient und uns leider so lang beschäftigen wird, bis das Gremium aus Einsicht seinen Maulkorb-Beschluss zurücknimmt oder bis ein Oberstes Gericht es vielleicht in Sachen Demokratie und Bürgerrechte belehrt. Ich kann nur hoffen, dass Sie sich in diesem Sinn gegen den unsäglichen Münchner Beschluss einsetzen und für eine Informations- und Gesprächskultur eintreten, wie ich sie gestern bei der inkriminierten Veranstaltung positiv erlebt habe. Mit freundlichen Grüßen, Quelle: Jüdisch-Palästinensische Dialoggruppe München - 22.03.2019. Weblinks:
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