Lebenshaus-Rundbrief Nr. 101 erschienen
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Den gedruckten Rundbrief schicken wir Ihnen/Dir gerne kostenlos zu. Bitte einfach per Mail abonnieren! Lebenshaus Schwäbische Alb: Bitte um weitere UnterstützungUnterstützen Sie Lebenshaus Schwäbische Alb e.V. mit einer Spende, sei es mit einer Einzelspende oder auch mit einer regelmäßigen Spende per Dauerauftrag oder Einzugsermächtigung. Außerdem gibt es die Möglichkeit, uns mit Ihrer Fördermitgliedschaft oder einem zinslosen Darlehen zu unterstützen. Freuen würden wir uns auch über weitere zweckgebundene Spenden für den Solidarfonds "Grundeinkommen Friedensarbeit" (siehe dazu: Lebenshaus-Solidarfonds "Grundeinkommen Friedensarbeit" - Artikel von Axel Pfaff-Schneider und Interview mit Michael Schmid in Rundbrief 100 und das Rückmeldeformular zur Förderung des Solidarfonds "Grundeinkommen Friedensarbeit" ). Mit einem Vermächtnis oder einer Erbeinsetzung kann gezielt eine gemeinnützige Organisation wie Lebenshaus Schwäbische Alb unterstützt werden. In diesem Fall entfällt die Erbschaftssteuer und das Erbe kommt in vollem Umfang der Arbeit für Gerechtigkeit, Frieden und Erhalt der Umwelt zugute. Mehr siehe: Möglichkeiten der Unterstützung Spendenkonto Lebenshaus Schwäbische Alb e.V. Der Verein Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V. ist durch das Finanzamt Sigmaringen als gemeinnützig und mildtätig anerkannt (aktueller Bescheid vom 25.10.2018). Spenden und Mitgliedsbeiträge sind daher steuerabzugsfähig. Ab 25 € werden automatisch Spendenbescheinigungen zugestellt, für niedrigere Beträge auf Anforderung (bitte bei Erstspenden Anschrift wegen Spendenbescheinigung angeben). Veröffentlicht amArtikel ausdruckenWeitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von |
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