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Türkischer Einmarsch in Syrien: Verlogene Rechtfertigung

Erdogans Angriff auf Nordsyrien ist völkerrechtswidrig. Eine terroristische Bedrohung gibt es nicht - aber sie wird durch den Krieg wahrscheinlicher.

Von Andreas Zumach - Kommentar

Der Krieg der Türkei gegen die Kurden im benachbarten Syrien ist ein eindeutiger Verstoß gegen das in Artikel 2.4 der UN-Charta verankerte Gewaltverbot. Und damit ein schwerwiegender Bruch des Völkerrechts. Das Recht auf militärische Selbstverteidigung aus Artikel 51 der Charta kann die Regierung Erdogan nicht für sich reklamieren, denn die Türkei wurde nicht angegriffen. Es drohte nicht einmal ein militärischer Angriff - weder unmittelbar noch mittelbar -, den es zu verhindern galt.

Daher muss zur Rechtfertigung die Behauptung einer angeblichen "terroristischen Bedrohung" herhalten, die man durch Krieg "beseitigen" wolle. Mit dieser willkürlichen Behauptung haben seit Beginn des globalen "Kriegs gegen den Terrorismus", den die USA nach den Anschlägen vom 11. September 2001 ausgerufen hatten, schon eine Reihe von Regierungen versucht, völkerrechtswidrige militärische Interventionen, Folter und andere schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen zu rechtfertigen. Auch im konkreten Fall hält die Behauptung einer "terroristischen Bedrohung" einer Überprüfung nicht stand. Die Volkverteidigungseinheiten (YPG) haben sich auf den Aufbau und die Verteidigung der Selbstverwaltung in den kurdischen Region Syriens beschränkt.

In den letzten vier Jahren waren sie zudem der effektivste Verbündete der USA bei der Bekämpfung und Vertreibung der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS). Von der Regierung Erdogan wurde der IS zumindest in den ersten Jahren des seit Frühjahr 2011 währenden Syrienkonflikts logistisch sowie mit Waffen und Öllieferungen unterstützt. Das macht Erdogans Rechtfertigung für den Krieg gegen die YPG besonders verlogen .

Doch selbst wenn Erdogans Behauptung von der "terroristischen Bedrohung" durch die YPG zuträfe: Sein Krieg wird kontraproduktiv wirken und die "terroristische Bedrohung" in mehrfacher Hinsicht verstärken. Zum einen ist damit zu rechnen, dass die YPG im Laufe des eskalierenden Kriegs mit der Türkei schon bald die Hafteinrichtungen, in denen sie rund 12.000 gefangen genommene IS-Kämpfer nebst Familien festgesetzt haben, nicht mehr bewachen und kontrollieren können. Dann werden die IS-Kämpfer in Syrien und den Nachbarländern oder auch in Europa untertauchen und dort möglicherweise terroristische Anschläge verüben.

Wachsende Gewaltbereitschaft unter den Kurden

Zum Zweiten wird Erdogans Krieg zu einer Radikalisierung und eventuell wachsenden Gewaltbereitschaft unter den Kurden führen - sowohl in ihren historischen Siedlungsgebieten in Syrien, der Türkei, im Irak und in Iran wie auch in der kurdischen Diaspora in Europa. Die Forderung nach einem eigenen Staat , der ihnen vor 100 Jahren von den damaligen Kolonialmächten Frankreich und Großbritannien versprochen wurde, dürfte wieder lauter werden. Die Alternative, ein weitgehendes Autonomiemodell, wie es seit 1991 im Nordirak existiert, von den Kurden in Nordsyrien bislang angestrebt wurde und auch für die Südosttürkei vorstellbar wäre, dürfte hingegen an Unterstützung verlieren.

Auch die neue Flüchtlingsbewegung innerhalb Syriens sowie in die Nachbarländer und bis nach Europa, die Erdogan mit diesem Krieg auslöst, hat destabilisierende Folgen. Zu einem Nährboden von Verzweiflung, Radikalisierung, Extremismus und Gewaltbereitschaft könnte die "Sicherheitszone" in der bisherigen kurdischen Region in Nordsyrien werden, in der nach Erdogans Plänen künftig die 3,5 Millionen syrischen Flüchtlinge in der Türkei leben sollen - bewacht von türkischen Soldaten.

Ob es zu dieser "Sicherheitszone" kommt und damit auf unbestimmte Dauer zu einer Präsenz türkischer Truppen auf syrischem Territoriums, hängt allerdings auch vom Verhalten der Regierung Assad in Damaskus ab. Bis zum Redaktionsschluss dieses Kommentars hat sie sich noch nicht einmal zu der völkerrechtswidrigen Invasion durch den Nachbarn Türkei geäußert. Wird Assad die kurdischen StaatsbürgerInnen seines Landes im Stich lassen und ihre Vertreibung zulassen? Oder wird er sie militärisch gegen die Invasoren unterstützen, was zu einem offenen Krieg zwischen Syrien und der Türkei führen könnte? Was das größere Übel wäre, fällt schwer zu entscheiden.

Andreas Zumach. Seit 1988 UNO- und Schweizkorrespondent der taz mit Sitz in Genf und freier Korrespondent für andere Printmedien, Rundfunk-und Fernsehanstalten in Deutschland, Schweiz, Österreich, USA und Großbritannien; zudem tätig als Vortragsreferent, Diskutant und Moderator zu zahlreichen Themen der internationalen Politik, insbesondere: UNO, Menschenrechte, Rüstung und Abrüstung, Kriege, Nahost, Ressourcenkonflikte (Energie, Wasser, Nahrung), Afghanistan… geb. 1954 in Köln, nach zweijährigem Zivildienst in den USA 1975-1979 Studium der Sozialarbeit, Volkswirtschaft und Journalismus in Köln; 1979-81 Redakteur bei der 1978 parallel zur taz gegründeten Westberliner Zeitung "Die Neue"; 1981-87 Referent bei der Aktion Sühnezeichen/Friedensdienste, verantwortlich für die Organisation der Bonner Friedensdemonstrationen 1981 ff.; Sprecher des Bonner Koordinationsausschuss der bundesweiten Friedensbewegung. Bücher: Globales Chaos - machtlose UNO (2015), Die kommenden Kriege (2005), Irak-Chronik eines gewollten Krieges (2003); Vereinte Nationen (1995).

Quelle: taz - 10.10.2019. Wir veröffentlichen diesen Artikel mit freundlicher Genehmigung von Andreas Zumach.

Veröffentlicht am

11. Oktober 2019

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