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Afghanistan-Abschiebungen: Fälle zeigen neue Dimension der Härte

Kurz nach großem Anschlag in Kabul schieben Bundesländer weiter ab

Trotz des jüngsten großen Anschlags in Kabul mit Toten und Verletzten setzt die Bundesregierung Sammelabschiebeflüge in die afghanische Hauptstadt ungerührt weiter fort. Der mittlerweile 32. Sammelabschiebeflieger soll am heutigen Mittwoch vom Flughafen Düsseldorf aus nach Kabul starten.

Seit Beginn der Sammelabschiebungen im Dezember 2016 schiebt Bayern besonders rigide in das kriegserschütterte Land ab. Dem Bayerischen Flüchtlingsrat und PRO ASYL nun vorliegende Fälle betroffener Afghanen weisen eine neue Dimension der Härte aus: Von der für heute angesetzten Sammelabschiebung könnten Ehemänner und (werdende) Familienväter betroffen sein. PRO ASYL fordert dringend, die Betroffenen vom Flieger zu nehmen und die Abschiebungen nach Afghanistan zu stoppen.

Einer der Betroffenen ist ein junger Mann aus Augsburg, der mit seiner afghanischen Lebensgefährtin ein fünf Monate altes Mädchen hat. Trotzdem will ihn die Zentrale Ausländerbehörde Schwaben jetzt abschieben. Der Bayerische Flüchtlingsrat berichtet, dass die Ehefrau in Ohnmacht gefallen ist, als ihr Mann verhaftet wurde. Gerichtlich wird noch in letzter Sekunde versucht, den ihm zustehenden Rechtsschutz als Familie zu erhalten.

Bei einem weiteren Fall handelt es sich ebenfalls um einen verheirateten Mann, der als unbegleiteter Minderjähriger nach Deutschland gekommen war. Eine Ausbildung stand in Aussicht, wurde ihm aber von den Behörden verwehrt. Jetzt soll er abgeschoben werden - trotz Heirat mit einer Afghanin. Ein dritter Betroffener hat vor gut einem Jahr seine deutsche Partnerin kennengelernt, sie sind mittlerweile verlobt, das Paar erwartet im August sein erstes Kind. Weitere Details zu allen drei Fällen gibt es hier .

Wenn diese Abschiebungen nach Afghanistan tatsächlich vollzogen werden, würden sie in gleich drei bekannten Fällen zu Trennungen der Kernfamilie führen. Bislang bestand die Bundesregierung auf ihrem Mantra, bei den Abgeschobenen würde es sich um alleinstehende Männer handeln. Einmal mehr prescht Bayern in Sachen Hartherzigkeit nach vorne. Sollten die Betroffenen nach Kabul abgeschoben werden, bestünde nicht nur Gefahr für ihr Leib und Leben; auch das Grund- und Menschenrecht auf ein Zusammenleben als Familie würde mit Füßen getreten.

PRO ASYL erinnert einmal mehr daran, dass es sich bei Afghanistan laut Global Peace Index um das gefährlichste Land der Welt handelt, Abschiebungen in das Kriegsland dürfen nicht stattfinden. PRO ASYL fordert unverändert das Ende der Abschiebungen nach Afghanistan.

Update (14:00 Uhr): Die Abschiebung des Betroffenen mit fünf Monate alter Tochter wurde nach Intervention des Rechtsanwalts gestoppt.

Quelle: PRO ASYL - Pressemitteilung vom 12.02.2020.

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Veröffentlicht am

12. Februar 2020

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