Falsche Schlussfolgerung aus den Verbrechen der NazisDeutschland bestreitet, dass der Internationale Gerichtshof für die von Israel besetzten palästinensischen Gebiete zuständig seien. Sollte die Herrschaft internationalen Rechts in diesem einen Fall etwa nicht gelten? Sind die besetzten Gebiete völker- und menschenrechtsfreie Zonen? Dr. Rolf Verleger, Vorsitzender des Bündnis für Gerechtigkeit zwischen Israelis und Palästinensern (BIP) zeigt der Bundesregierung in einem offenen Brief die negativen Konsequenzen ihres Handelns auf. Gedenkreden zum Anlass der Befreiung von Auschwitz, sagt er, genügen nicht. Die Konsequenz aus den Taten der Nazis müsse der Einsatz für Menschlichkeit sein - jetzt. Von Rolf Verleger Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel, sehr geehrter Herr Außenminister Maas, die Zeitung haAretz vom 14.2.2020 meldet, dass Deutschland die Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofs (ICC) für die von Israel besetzten palästinensischen Gebiete abstreitet . https://www.haaretz.com/israel-news/.premium-germany-offers-to-join-deliberation-in-icc-case-on-israel-palestine-1.8532301 Sollte dies zutreffen, erklärt damit unsere Bundesregierung, dass mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen in diesen Gebieten vom ICC nicht untersucht werden dürfen, dass also der ICC - den alle Bundesregierungen in der Tradition der Nürnberger Prozesse nachhaltig gefördert haben - seiner ureigensten Aufgabe der Untersuchung völkerrechtlicher Verbrechen nicht nachgehen kann. Das steht in tiefem Widerspruch zu allen bisherigen Bekenntnissen zur strafrechtlichen Verantwortung und zum Völkerrecht. Damit geben Sie Israel einen Freibrief, seine Politik der Besatzung und der Menschenrechtsverletzungen weiter zu betreiben. Was das konkret für die Menschen dort bedeutet, hat die UN-Organisation OCHAOPT in ihrem letzten Monatsbulletin wieder einmal dargestellt, für die letzten zehn Jahre: https://www.ochaopt.org/content/monthly-humanitarian-bulletin-december-2019 Sie erreichen damit dreierlei:
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, sehr geehrter Herr Außenminister Maas, ich schreibe Ihnen dies nicht nur als Sohn von jüdischen KZ-Überlebenden aus einer schwer traumatisierten Familie, sondern auch aus meiner sich daraus herleitenden Position als Vorsitzender des Bündnis für Gerechtigkeit zwischen Israelis und Palästinensern BIP): Gedenkreden, die allenthalben zum 75. Jahrestag der Befreiung des KZ Auschwitz zu hören waren, sind schön und gut; aber wenn daraus folgen würde, dass nicht mehr die Herrschaft des Rechts gelten soll, wenn es um Menschenrechtsverletzungen von Juden an Palästinensern geht, dann läuft etwas falsch bei Deutschlands Umgang mit den Verbrechen der Nazi-Herrschaft. Konkret stellt sich hier die Frage: Bedeutet die Absage an Ermittlungen des ICC, dass die Bundesregierung die Resolution 2334 des UN-Sicherheitsrates vom 23.12.2016, das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 9.7.2004 sowie den Beschluss der UN-Vollversammlung vom 29.11.2012 für völkerrechtlich irrelevant hält? Für eine Klarstellung sind wir Ihnen dankbar. Mit freundlichen Grüßen Quelle: Hinter den Schlagzeilen - 17.02.2020. Veröffentlicht amArtikel ausdruckenWeitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von |
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