Kriegsverbrechen nicht ignorieren!Will die Bundesregierung die Aufklärung möglicher Kriegsverbrechen verhindern?"Wir sind entsetzt über die Bundesregierung, die offenbar verhindern will, dass der Internationale Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag über mögliche Kriegsverbrechen in Israel und Palästina urteilt", kritisiert Dr. Manfred Budzinski, der Sprecher der pax christi-Nahostkommission. In einer Eingabe beim ICC ( https://www.icc-cpi.int/CourtRecords/CR2020_00464.PDF ) erklärt die Bundesregierung, dass dieser für die besetzten palästinensischen Gebiete nicht zuständig sei, weil Palästina kein Staat nach dem Römischen Statut von 1988 sei, nach dem der ICC geschaffen wurde. Andererseits bezeichnet sich Deutschland in der Eingabe als führende Kraft im Kampf gegen Straflosigkeit. Der ICC überprüft nur Kriegsverbrechen von Personen, nicht von Staaten. Mit am Bekanntesten sind die Prozesse gegen Kriegsverbrecher aus dem ehemaligen Jugoslawien. Manfred Budzinski erläutert weiter: "Faktisch würde dies eine Nichtüberprüfung des Vorwurfs von Kriegsverbrechen bedeuten. Dabei ist eine Strafaufklärung des Vorwurfs von Kriegsverbrechen im Sinne aller, auch der beteiligten Seiten, wie hier die israelische und palästinensische Seite. Wenn sich Zivilisten schon nicht gegen Bomben und Terror schützen können, müssen sie wenigstens die Gewissheit haben, dass mögliche Kriegsverbrechen aufgeklärt und die Kriegsverbrecher zur Rechenschaft gezogen werden. Deutschland, das sich als Teil der Werte-Gemeinschaft versteht und den ICC bislang erfreulicherweise unterstützt hat, muss entschieden für eine Aufklärung eintreten. Das stärkt die Schwachen weltweit. Das stärkt aber auch das Völkerrecht. Eine Ausnahme für bestimmte Länder darf es nicht geben. Die pax christi-Nahostkommission fordert deshalb die Bundesregierung auf, nicht einseitig die Position der israelischen und der US-Regierung zu übernehmen, die eine Untersuchung mutmaßlicher Kriegsverbrechen in den besetzten palästinensischen Gebieten durch den Internationalen Gerichtshof (ICC) in Den Haag ablehnen, weil dieser nicht zuständig sei." Für die Chefanklägerin des ICC, Fatou Bensouda, besteht eine eindeutige territoriale Zuständigkeit. Nach ihrer Meinung sind alle erforderlichen Voraussetzungen zur Eröffnung eines Verfahrens nach dem Statut des ICC erfüllt. Sie lässt die Zuständigkeit trotzdem durch eine Vorprüfkammer klären. Selbst wenn diese nicht zustimmt, ist für die Chefanklägerin eine klare territoriale Zuständigkeit des ICC allein aufgrund der (auch von Deutschland unterzeichneten) Genfer Konvention sowie der Beschlüsse des UN-Sicherheitsrates seit 1947 und der Urteile des Internationalen Gerichtshofes (IGH) zu Israel und Palästina unbestritten. "Laut der Chefanklägerin wurde in der Voruntersuchung festgestellt, dass in drei Gebieten Kriegsverbrechen begangen wurden und auch weiterhin stattfinden. Die Voruntersuchung kam aufgrund eines Antrags des inzwischen von 139 Staaten weltweit anerkannten Staates Palästina zustande. Sie ist nicht einseitig gegen Israel gerichtet, sondern plädiert für ein Ermittlungsverfahren des ICC zu mutmaßlichen Verbrechen israelischer Militärs, bzw. Sicherheitskräfte wie auch palästinensischer Akteure im Gazastreifen. Im Gegensatz zu Israel, das dem 1998 gegründeten ICC nicht beigetreten ist und diesen ablehnt, erkennt die palästinensische Seite die Zuständigkeit des ICC an", betont Budzinski und skizziert die Erwartungen von pax christi wie folgt: "Der ICC ist aufgrund der Erfahrungen aus dem 2. Weltkrieg entstanden, dass die Herrschaft des Rechts gelten soll und nicht das Recht des Stärkeren. In der Tradition der Nürnberger (Kriegsverbrecher-) Prozesse hat die Bundesregierungen bislang den ICC unterstützt. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie auch in diesem Fall nachdrücklich für eine Untersuchung Kriegsverbrechen eintritt. Es kann und darf keine Straflosigkeit für Kriegsverbrechen geben. Eine Untersuchung von Verbrechen kann nicht davon abhängig gemacht werden, ob Israel, Deutschland oder die USA Palästina als Staat anerkennen. Wir fordern den ICC auf, die seit Tagen betriebene Infragestellung der Zuständigkeit zu ignorieren und stattdessen gemäß seiner Aufgabeunabhängig zu urteilen." Quelle: pax christi Deutschland - Pressemitteilung vom 20.02.2020. Veröffentlicht amArtikel ausdruckenWeitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von |
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