Menschen und Rechte - unteilbar?Von Katrin Warnatzsch, Sozialer Friedensdienst im Lebenshaus (aus: Lebenshaus Schwäbische Alb, Rundbrief Nr. 103, Dez. 2019 Der gesamte Rundbrief Nr. 103 kann hier heruntergeladen werden: PDF-Datei , 611 KB. Den gedruckten Rundbrief schicken wir Ihnen/Dir gerne kostenlos zu. Bitte einfach per Mail abonnieren .) Ich möchte eine Geschichte erzählen, die sicher unvollständig und in gewisser Weise einseitig ist, doch gibt sie Einblick in eine der vielen ähnlichen Erfahrungen, die uns fast täglich im Lebenshaus beschäftigen. Ein junger Geflüchteter kam zu mir, dem vom Jobcenter eine vollständige Kürzung seines monatlichen Regelsatzes von genau 424 Euro angedroht wurde. Das würde drei Monate ohne Geld zum Leben bedeuten, allenfalls wöchentliche Gutscheine für Lebensmittel, die er sich in der 25 Kilometer entfernten Kreisstadt Sigmaringen abholen müsste. Der akute Anlass: M. besucht einen sechsmonatigen Integrationskurs, zu dem er vom Jobcenter verpflichtet wurde. Sinnvoll daran empfindet er inzwischen selbst, dass sein Deutsch sich wesentlich verbessert hat. Er hat es auch gelernt, morgens pünktlich aufzustehen und nach Sigmaringen zu fahren. Nach drei Monaten Kursdauer erhielt er vom Jobcenter einen Brief mit aufgelisteten Fehlzeiten, zu denen er keine Krankmeldungen eingereicht hatte. Daraufhin erging die Androhung der Strafe sowie die Aufforderung, eine Erklärung dafür abzugeben. Das Amt prüfe dann, ob es diese Erklärung akzeptiere oder nicht, hieß es. Zunächst einmal habe ich mich darüber geärgert, dass M. nicht regelmäßig zum Kurs gegangen war. Mit "verschlafen" ließe sich keine akzeptable Erklärung finden, befürchtete ich. Da er sehr wortkarg war, brauchte ich viel Geduld, um in einfachem Deutsch seine Mitarbeit zu gewinnen. Zeit und Ausdauer, die Mitarbeitende des Jobcenters so vermutlich nicht investieren können. Im schließlich zustande gekommenen Gespräch versuchte ich, die Gründe für das Fehlen im Kurs zu verstehen - und wurde von der emotionalen Wucht des Erzählten getroffen. Vor sechs Jahren war sein Vater von feindlichen Personen in Kabul/Afghanistan erschossen worden. Seine beiden ältesten Brüder wurden damals inhaftiert. Vier Jahre lang habe M. seinen nächstälteren Bruder ganz alleine zweimal monatlich im Gefängnis in Kabul besucht. Er selbst sei damals noch ein Kind zwischen 12 und 16 Jahren gewesen. M. habe regelmäßig Essen zu seinem Bruder ins Gefängnis gebracht, das seine Mutter gekocht habe. Die Beziehung zwischen den beiden Brüdern sei stark gewesen und sie hätten sich gegenseitig gestützt. Er habe diesen Bruder sehr geliebt. M. erzählte, dass die Verantwortung für die restlichen Familienmitglieder damals noch die inhaftierten älteren Brüder getragen hatten. Trotzdem sei es an M. gelegen, die Entscheidungen der Brüder dann in der Familie bekanntzugeben und zusammen mit der Mutter umzusetzen. Aber die Feinde ihres ermordeten Vaters hätten es auf alle jungen Männer der Familie abgesehen. Es sei deswegen unmöglich für ihn gewesen, zur Schule zu gehen, dafür sei keine Sicherheit und auch kein Geld vorhanden gewesen. Deswegen habe er weder lesen noch schreiben oder rechnen lernen können. Damit fehle ihm heute die allgemeine Schulbildung in seiner Muttersprache als Kind. Als er dann als Jugendlicher erkennbar gewesen war, sei auch er selbst in den Fokus der feindlichen Gruppen geraten. Er habe sich deswegen auf die Flucht nach Europa machen müssen. Seit drei Jahren lebt er in Deutschland. Hier wurde er umgehend durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als Flüchtling anerkannt. M. fiel sofort eine Ausnahmestellung zu, da die allermeisten, zur selben Zeit geflüchteten Afghanen, die in unserer Kommune unterkamen, keine sofortige Anerkennung als Flüchtlinge erhielten. M. selbst empfand sich möglicherweise als vergleichsweise privilegiert und verstand erst spät, dass er wegen der fehlenden Sprachkenntnisse enorme Schwierigkeiten überwinden musste. An mich trat M. immer wieder fast schüchtern heran, weil er Hilfe brauchte beim Verstehen von Deutsch und in der Schule. Schon damals fiel ihm ein regelmäßiger Schulbesuch schwer, denn er war das einfach nicht gewohnt und erzielte kaum Erfolge. Mehrfach versuchte ich erfolglos, für ihn eine Sprachhelferin zu finden. In der Sprachlerngruppe bei mir ging M. meistens unter und andere, die ihre großen Sorgen wegen des abgelehnten Asylantrags vortrugen, wurden mehr von mir beachtet. Schließlich entschlossen wir uns, dass M. in eines der damals freigewordenen Zimmer im Lebenshaus einziehen konnte. Wir hofften, ihn damit persönlich mehr stärken zu können und sein Vertrauen zu gewinnen. Im Gegensatz zu den meisten anderen Afghanen, mit denen ich zu tun hatte, kam ich mit M. aufgrund seiner bereits erfolgten Anerkennung durch das BAMF nicht ins Gespräch über die Gründe seiner Flucht. Zudem gab es große sprachliche Hindernisse. Und er verstand nicht, sein Bleiberecht in Deutschland als Chance zu begreifen. Er versuchte, sich alleine zurecht zu finden. Doch das Heimweh war stärker und die Sorge um seine Familie stand täglich im Vordergrund. Der Kontakt zu seiner Mutter über Internet war eng und häufig. Sein nächstälterer Bruder wurde endlich, vor ungefähr zwei Jahren, aus der Haft in Kabul entlassen. M. erzählte mir das damals voller Freude. Trotz der weiter bestehenden Lebensgefahr für ihn versuchte er, die restliche Familie zu ernähren. Nun hatte er auch zu diesem Bruder Kontakt über Internet. M. schilderte mir, dass dieser Bruder genau am Tag des Beginns seines eigenen Integrationskurses Mitte Mai dieses Jahr in Kabul auf offener Straße erschossen wurde. Er war den Tränen nahe. Für ihn sind diese Ereignisse fast unaussprechlich schwer. Nun blieben sechs jüngere Geschwister und die Mutter alleine übrig. Sie wüssten nicht, wie sie überleben sollen. Das Telefongespräch mit der Todesnachricht hatte M. in einen Schockzustand versetzt. Er fand ab da nicht mehr in den Schlaf und konnte morgens oft nicht rechtzeitig aufstehen, um zum Integrationskurs gehen. Dadurch entstanden die Fehlzeiten. Ich konnte ganz genau nachvollziehen, an welchen Tagen sie entstanden waren und warum. Damals verschwand M. für ein paar Tage zu Freunden in der Nähe und verbrachte dort die erste Trauerzeit. Er konnte nicht mehr alleine in einem Zimmer schlafen. M. erzählte mir, dass die Last der Verantwortung für seine Familienmitglieder nun ganz alleine auf ihm laste. Es sei gleich, ob er Tausende Kilometer entfernt lebe, oder vor Ort. Die Verantwortung liege nun bei ihm. Er ist inzwischen volljährig. Der älteste Bruder sei noch immer auf unabsehbare Zeit in Kabul eingesperrt. Die Frage nach einer Rückkehr nach Kabul sei aufgetaucht und quäle ihn. Aber dort in Kabul wäre es unmöglich für ihn, zu überleben, das wisse er. Seine Mutter würde täglich über das Internet mit ihm reden und ersuche ihn um Rat. Er wisse nicht, wie er sie trösten könne. Er habe das starke Bedürfnis, sich mit ebenfalls in Europa lebenden Angehörigen zu beraten und sich trösten zu lassen. Aber während des Bezugs von Leistungen des Jobcenters dürfe er sich nicht ohne Genehmigung vom Wohnort entfernen. Urlaub zu beantragen gehe erst, wenn er am Ende des Kurses die Prüfung abgelegt habe. Und Geld für eine Reise nach Schweden habe er auch nicht. Er müsse ab sofort unbedingt Geld nach Hause schicken, damit seine Mutter und Geschwister überleben könnten. Wie soll das gehen, selbst wenn der Regelsatz durch das Jobcenter nicht gekürzt wird? Ich blieb traurig und sehr hilflos zurück. Nein, solche langfristigen Kriegsfolgen abzumildern, dazu bräuchte es eine große gemeinsame, vernetzte Unterstützung. Dieses Schicksal müsste doch berücksichtigt werden können, denke ich als Erstes. Ich würde es noch einmal beim Rechtsanwalt probieren müssen. Obwohl ich weiß, dass es kein Recht gibt auf Familiennachzug von Eltern oder Geschwistern eines Erwachsenen. Und dann. Was könnte unsere Gesellschaft tun für eine Familie, die dermaßen voller Leid ist? Nicht enden wollende Aufgaben lägen da vor unseren Füßen. Verursacht durch einen Krieg, an dem sich auch Deutschland aktiv beteiligt. Unsere Verantwortung… Ich mag manchmal nicht weiter denken… Gemeinsam mit M. habe ich dann überlegt, wie wir die mir sehr einleuchtende Erklärung für die Fehlzeiten dem Jobcenter darlegen könnten. Er ging zum Arzt, der die Schlafstörungen und eine Depression als Trauerreaktion bescheinigte und behandelte. Wir schrieben seine Erklärung für das Jobcenter und hofften, dass dies genügt, um der Streichung seines Lebensunterhalts für drei Monate zu entgehen. Wir suchten zusammen eine psychotherapeutische Unterstützung. Wartezeiten…. Und es muss ja vor Ort sein, denn M. hat keinen Führerschein und unsere Verkehrsverbindungen sind ungenügend. Aber endlich gelang es mir doch, für Ende November einen ersten Termin bei einer Therapeutin in unserer Nähe für ihn zu bekommen. Ich wandte mich erneut an unsere Rechtsanwälte mit der Frage von M., ob ein Härtefallantrag zum Familiennachzug Sinn machen könnte. Die Antwort beider Rechtsanwälte, die sofort eintraf, war eindeutig. Sie drückten M. ihr Mitgefühl aus. Und dann: Nein, Mutter und Geschwister hätten keine Chance auf eine legale Einreise nach Europa. Dieses Schicksal sei zwar sicher ein Härtefall, aber aus Behördensicht nicht außergewöhnlich. Denn es würde gemessen an den vielen ähnlichen Schicksalen der zurückgebliebenen Familienangehörigen von Geflüchteten. Zudem müssten bei einem Familiennachzug, wenn er zugelassen würde, eine ganze Reihe Voraussetzungen hinzutreten, z.B. dass der volle Lebensunterhalt der Familie durch M. gesichert werden müsse. Dies sei nicht der Fall und stehe mit Bezug von Leistungen des Jobcenters und fehlenden Ausbildungschancen auch nicht in Aussicht. Es müssten etliche Monate Renteneinzahlungen geleistet worden sein und eine genügend große Wohnung vorhanden… Man könne zwar immer viel Wind machen, indem das Unmögliche doch beantragt wird. Aber am Ende würde es spätestens an der letzten Hürde scheitern, der Zustimmung des Regierungspräsidiums. Dann hätten alle Seiten viel Geld und Zeit verloren, die sie nicht haben. Also ein sinnloses Unterfangen. Zumindest, was etwaige Sanktionen durch das Jobcenter anbelangt, wenn die eingereichte individuelle Erklärung und das Attest des Arztes nicht anerkannt werden würden, rieten die Anwälte, dagegen Widerspruch einzulegen und notfalls vor dem Sozialgericht zu klagen. Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil festgelegt, dass das Jobcenter den Hartz IV-Satz "nur" noch um 30 Prozent kürzen darf. Kürzungen um 60 oder 100 Prozent des Hartz IV-Regelsatzes soll es künftig nicht mehr geben. 30 Prozent sind im Fall "mangelnder Kooperation" der Empfänger weiter legal. Bei einem Regelsatz von 424 Euro monatlich blieben nach Abzug von 30 Prozent 297 Euro. Wie lebt es sich davon? Es wird weitere Begleitung von M. brauchen, um immer wieder auftauchende Trauerphasen und Lähmungen zu erkennen und in einer regelmäßigen Psychotherapie neue Bewältigungsstrategien zu erlernen. Und die eigene berufliche Zukunft in die Hand zu nehmen. Ein Überwinden der Ambivalenz zwischen neuer und alter "Heimat" ist ein Dauerthema. Und ein stabiles, solidarisches Umfeld das Wenigste, was wir ihm unbedingt bieten müssen. Das ist eines der Schicksale, die uns auch jetzt, am Jahresende, nahegehen und umtreiben. Mit finanzieller Unterstützung könnte momentane Not gelindert werden, aber das grundlegende Leid der Kriegsfolgen benötigt viel mehr: unsere dauerhafte, starke, verständnisvolle und protestierende Solidarität mit den Betroffenen. Unsere dauerhafte Arbeit und Haltung gegen jede Art von Krieg, Unterdrückung und Benachteiligung von Menschen an allen Orten der Welt. All unsere Liebeskraft und unseren Zusammenhalt. Von 17 im Jahr 2016 in Gammertingen lebenden jungen afghanischen Geflüchteten erhielten 16 einen Ablehnungsbescheid durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). 15 von ihnen suchten die Unterstützung des Lebenshauses, um gegen diese Ablehnungsbescheide zu klagen. Die Klagen wurden über die Rechtsanwälte Ullrich und Oskar Hahn eingereicht. Für die Begründung der Klagen hat Katrin Warnatzsch mit 15 afghanischen Männern jeweils in sehr langen Gesprächen die individuellen Fluchtgeschichten herausgearbeitet und in Schriftform gebracht. Inzwischen sind zwei weitere Afghanen dazu gekommen. Das war und ist eine teilweise sehr schwierige, nervenaufreibende Arbeit für alle Beteiligten. Zudem kommt dann ein banges Warten auf die Gerichtsverhandlung, das viele Monate bzw. mehrere Jahre dauern kann. Doch diese schwierige Arbeit und das lange Warten hat sich bisher in der Mehrzahl der Fälle positiv ausgewirkt. Von 15 Klageverfahren haben inzwischen neun Verhandlungen vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen stattgefunden. Für immerhin sieben Afghanen gab es dabei positive Urteile, das heißt eine Anerkennung als Flüchtling gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention oder subsidiären Schutz oder zumindest ein Bleiberecht aufgrund von Abschiebehindernissen. Leider wurden in zwei Fällen die Klagen abgewiesen. Immerhin bedeutet das momentan für die von uns unterstützten Afghanen eine gerichtlich errungene Schutzquote von 77,7 %. Diese bisherigen Ergebnisse zeigen auch, dass es richtig ist, gegen die oft schlampigen und unangemessenen Ablehnungsbescheide des BAMF zu klagen. Abgesehen von den positiven Auswirkungen für die einzelnen Menschen besteht für uns auch eine gewisse Genugtuung darin, weil wir uns nicht einer solch fatalistischen Haltung angeschlossen haben, dass Afghanen keine Chance hätten und den Ablehnungsbescheid ihres Asylantrags durch das BAMF akzeptieren und dann letztlich wieder nach Afghanistan zurückkehren sollten, wie sie uns immer wieder entgegengebracht wurde. Nachdem die Schutzquote durch das BAMF in den vergangenen Jahren auch bei afghanischen Geflüchteten im Sinkflug war, gibt es nun auffällige Veränderungen im positiven Sinne zu verzeichnen: die Schutzquote ist von 52% in 2018 auf 63% im ersten Halbjahr 2019 gestiegen. Dies ist u.a. auf die überproportional hohe Erfolgsquote bei Gerichtsverfahren zurückzuführen: Im Jahr 2018 waren 58% der afghanischen Flüchtlinge vor Gericht erfolgreich, wenn ihre Klagen inhaltlich geprüft und entschieden wurden. Dass weit mehr als die Hälfte der Bescheide des BAMF zu Afghanistan als falsch bewertet wurde, musste irgendwann eine verbesserte Anerkennungspraxis als Konsequenz haben. Durch die restriktiven Entscheidungen des BAMF befinden sich die meisten dieser Schutzsuchenden selbst im Falle einer Schutzgewährung durch die Gerichte über viele Jahre in Unsicherheit, was ihre persönliche Zukunft betrifft. Für die Betroffenen ist dies sehr zermürbend. Erschwerend kommt in diesen Fällen hinzu, dass ein möglicher Familiennachzug durch eine erst verspätete Schutzgewährung durch die Gerichte über viele Jahre hinweg ausgeschlossen ist. Bei alledem darf nicht vergessen werden, dass Afghanistan im Jahr 2019 Syrien als das unsicherste Land der Welt mittlerweile abgelöst hat und auf dem Global Peace Index den letzten Platz belegt. (ms) Lebenshaus Schwäbische Alb: Bitte um weitere UnterstützungWir möchten unsere Arbeit auch 2020 so engagiert wie bisher fortsetzen können. Deshalb bitten wir um die Unterstützung mit einer Spende, sei es mit einer Einzelspende oder auch mit regelmäßigen Spenden per Dauerauftrag oder Einzugsermächtigung. Außerdem gibt es die Möglichkeit, uns mit Ihrer/Deiner Fördermitgliedschaft oder einem zinslosen Darlehen zu unterstützen. Wer sich speziell am Solidarfonds "Grundeinkommen Friedensarbeit" beteiligen möchte, aus dem die Stelle von Michael Schmid als "Referent für Friedensfragen" finanziert wird, sollte dazu bitte das entsprechende Stichwort angeben (siehe dazu auch: Lebenshaus-Solidarfonds "Grundeinkommen Friedensarbeit" - Artikel von Axel Pfaff-Schneider und Interview mit Michael Schmid in Rundbrief 100 und das Rückmeldeformular zur Förderung des Solidarfonds "Grundeinkommen Friedensarbeit" ). Für sein gesamtes politisch unabhängiges Engagement ist Lebenshaus Schwäbische Alb fast ausschließlich auf Spenden und Mitgliedsbeiträge angewiesen. Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit, Aktionen und Veranstaltungen, die Unterstützung von Menschen in schwierigen Lebenssituationen, die Personalkosten für eine 30-Prozent-Teilzeitstelle und einen Minijob sowie möglichst Abbau von Verbindlichkeiten für das Gebäude erfordern erhebliche Finanzmittel. Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen, die diese Arbeit möglich machen! Gerne können zum Weitergeben oder Auslegen unsere Rundbriefe und Informations-Flyer angefordert werden. Siehe ebenfalls: Ihre finanzielle Unterstützung ermöglicht unser Engagement! Möglichkeiten der Unterstützung . Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen, die die Arbeit des Lebenshauses möglich machen! Spendenkonto Lebenshaus Schwäbische Alb e.V. Der Verein Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V. ist durch das Finanzamt Sigmaringen als gemeinnützig und mildtätig anerkannt (aktueller Bescheid vom 25.10.2018). Spenden und Mitgliedsbeiträge sind daher steuerabzugsfähig. Ab 25 € werden automatisch Spendenbescheinigungen zugestellt, für niedrigere Beträge auf Anforderung (bitte bei Erstspenden Anschrift wegen Spendenbescheinigung angeben). FußnotenVeröffentlicht amArtikel ausdruckenWeitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von |
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