Neu: Lebenshaus-Rundbrief Nr. 105
Wir hoffen, der neue Lebenshaus-Rundbrief stößt auf Ihr/Dein Interesse. Er kann hier heruntergeladen werden: Rundbrief 105 (Juni 2020 - 585 KB) Artikel auf der Website aus Rundbrief 105:
Als Beilage wurde dem Rundbrief der Einladungsflyer zu unserer 8. Tagung "’We shall overcome!’ Gewaltfrei aktiv für die Vision einer Welt ohne Gewalt und Unrecht" beigefügt, die wir für 17./18.10.2020 planen. Es freut uns, dass wir mit Thomas Felder, Renate Wanie und Hans-Hartwig Lützow drei seit Jahrzehnten engagierte Menschen gewinnen konnten, die über ihre persönlichen Erfahrungen berichten werden. Abends steht ein Konzert mit dem schwäbischen Liedermacher Thomas Felder auf dem Programm und für den Sonntag eine Wanderung auf der Schwäbische Alb. Natürlich hoffen wir sehr, dass uns die Corona-Krise keinen Strich durch die Rechnung machen wird.
Lebenshaus Schwäbische Alb: Bitte um weitere UnterstützungVermutlich bedingt durch die Coronakrise müssen wir leider einen Rückgang bei den Spenden im Vergleich zu den Vorjahren feststellen. Wir sind allerdings auf soziale Nähe trotz physischer Distanz angewiesen. Und auf Solidarität. Deshalb bitten wir zur Fortsetzung unseres unabhängigen Engagements alle Menschen, die dazu trotz dieser gesellschaftlichen Ausnahmesituation in der Lage sind, um Unterstützung. Gerne mit einer Spende, sei es mit einer Einzelspende oder mit einer regelmäßigen Spende per Dauerauftrag oder Einzugsermächtigung. Oder werden Sie Fördermitglied im Lebenshaus-Verein. Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen, die die Arbeit des Lebenshauses möglich machen! Siehe ebenfalls: Möglichkeiten der Unterstützung Solidarfonds "Grundeinkommen Friedensarbeit" Rückmeldeformular zur Förderung des Solidarfonds "Grundeinkommen Friedensarbeit" Spendenkonto Lebenshaus Schwäbische Alb e.V. Der Verein Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V. ist durch das Finanzamt Sigmaringen als gemeinnützig und mildtätig anerkannt (aktueller Bescheid vom 25.10.2018). Spenden und Mitgliedsbeiträge sind daher steuerabzugsfähig. Ab 25 € werden automatisch Spendenbescheinigungen zugestellt, für niedrigere Beträge auf Anforderung (bitte bei Erstspenden Anschrift wegen Spendenbescheinigung angeben). Veröffentlicht amArtikel ausdruckenWeitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von |
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