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Ich und meine Heimat: Grenze oder grünes Band?

Von Ullrich Hahn - Vortrag beim Werkstatt-Tag der Versöhnungsbund-Gruppe in Magdeburg, 17.02.2018

1. Identität - Jeder Mensch ist einzigartig und anders als alle Anderen

Auch wenn er oder sie als Teil einer Menge von gleichaussehenden, uniformierten, hinter einer Fahne oder in einer Fraktion versteckten Menschen auftritt, bleiben sie potentiell einzelne, mit denen am anderen Ort und zu anderer Zeit ein Dialog möglich ist, eine Beziehung von Ich und Du. Nur als einzelner ist der Mensch auch Person, dessen Identität wie durch eine Maske hindurch erfahrbar werden kann (personare = hindurchtönen).

Gerade weil wir im Kern unserer Person mit uns allein sind, suchen wir Geborgenheit und Schutz in der Gesellschaft anderer Menschen, mit denen uns gemeinsame Eigenschaften (Familie, Sprache, Herkunft, Wohnort, etc.) oder Anliegen (beruflicher, politischer, religiöser Art) verbinden.

Auch die nationale oder Volkszugehörigkeit verbindet uns, mindestens ebenso aber die je eigenen Lebensumstände: ob wir arm oder reich sind, Mann oder Frau, Kind oder Erwachsener, ob wir auf dem Land oder in einer Großstadt leben, all das wird unser Leben möglicherweise mehr prägen als unsere Zugehörigkeit zu einer bestimmten Nation.

Je nach der Kombination bestimmter Eigenschaften oder Interessen erleben wir uns auch als Teil mehrerer Gruppen, in einem wechselnden "Wir".

2. Heimat, Volk, Nation

Während wir uns selbst, andere einzelne Menschen und Gruppen von Menschen mit unseren Sinnen real erfahren können, sind Vorstellungen von Heimat, Volk und Nation nur Ideen, die wir uns vorstellen aber nicht als ganze erfahren können. Stefan Zweig:

"Keine Idee ist eine ganze Wahrheit, aber jeder einzelne Mensch ist eine ganze Wahrheit […] seit 4 Jahren (geschrieben 1918) hat Europa Millionen Menschen einigen Ideen geopfert. Wäre es nicht Zeit, dass jetzt einige Ideen den Millionen Menschen geopfert werden."Zitiert nach RIEGER, Erwin: Stefan Zweig. Erinnerung eines Freundes (1928), Hamburg: Edition Lebensbilder, 2017, S. 101.

Was wir uns als Heimat und Volk vorstellen, ist nicht statisch, sondern einer ständigen Veränderung der mit Heimat und Volk verbundenen Kultur unterworfen. Nationale Kulturen haben sich schon im Altertum gegenseitig durchdrungen und damit verändert. Unter den Bedingungen der Globalisierung (Verkehr, Warenaustausch, Reisen, Informationsaustausch etc.) ist diese Durchdringung noch beschleunigt. Weltweit leben heute in der Mehrzahl aller Länder auch Angehörige aller anderen Länder.

Ein großer Teil aller Menschen nimmt selbst vielfach an ursprünglich fremden Kulturen teil. Die politische Vorstellung einer verbindlichen "Leitkultur" hat keine rechtliche Grundlage in unserer Verfassung. Art. 3 Abs. 3 GG schreibt im Gegenteil vor: "Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden."

Eine Heimat zu haben gehört zu den wesentlichen Grundbedürfnissen aller Menschen, wenn damit ein Ort gemeint ist, wo sie zu Hause sind, anerkannt und geborgen in der Gemeinschaft oder Gesellschaft anderer Menschen, sich nicht fremd fühlen müssen. Heimat kann, aber muss nicht der Ort der Herkunft sein. Heimat wird auch nicht durch nationale oder staatliche Grenzen bestimmt. (Die Alpen gehören zur Heimat auch der Bewohner des deutschen Bodenseeufers.)

Auch die Begegnung und das Leben mit Menschen anderer Herkunft und Religion im Alltag kann das eigene Gefühl von Heimat prägen. Heimat ist kein Museum. Sie verändert sich wie die sie umgebende Welt. Selbst das Heimatmuseum wird modernisiert. Wesentlich ist, dass die Heimat lebensfreundlich bleibt sowohl für die Menschen, die dort schon länger wohnen, als auch für diejenigen, die zuziehen. Die Heimat erhält sich nicht in der Ausgrenzung anderer, sondern durch die Integration aller, die in ihr miteinander wohnen und leben.

In unseren größer gewordenen Städten erleben wir: fremd ist immer nur der, der später kommt. Alle Neuankömmlinge, ob durch Geburt oder Zuzug als Erwachsene, erfahren einen Prozess der Beheimatung. Es sind nicht die Einwanderer, die die Heimat bedrohen, sondern die Folgen wirtschaftlicher Interessen und unseres naturzerstörenden Lebensstils (Stellplätze statt Vorgärten).

Unter dem Begriff "Volk" kann man eine unbestimmte Vielzahl von Menschen zusammenfassen, von denen eine gleiche Herkunft und Kultur angenommen wird (Ethnos). Ob es in der Realität solche Völker (noch) gibt, ist fraglich. Der Versuch, 1935 ein solches deutsches Volk mit Hilfe von gesetzlichen Zuschreibungen zu definieren und einzugrenzen, hat mit der Entrechtung, Vertreibung und Vernichtung der angeblich volksfremden Menschen geendet.

Wenn das Grundgesetz in seiner Präambel nach dieser Erfahrung vom "deutschen Volk" spricht, meint es die Gesamtheit der (wahlberechtigten) deutschen Staatsangehörigen. Wie diese Staatsangehörigkeit erworben und weitergegeben wird, regelt das Staatsangehörigkeitsgesetz. Eine bestimmte Herkunft von deutschen Vorfahren ("deutschem Blut") ist dafür keine Bedingung. Von diesem Volk (griech. Demos) wird die Staatsgewalt abgeleitet, Art. 20 Abs.2 GG.

Das "Wir" des Volkes sind alle, die hier auf Dauer leben. Verbindend ist für dieses Volk nicht eine bestimmte Herkunft oder Kultur, sondern die Loyalität zur Rechtsordnung, deren wesentlicher Inhalt die Geltung der Menschenrechte ist (GG, Art. 1-19, 101-104).

Die Zugehörigkeit nur zu einem bestimmten Volk ist heute nicht mehr selbstverständlich. Immer mehr Menschen besitzen zwei oder mehrere Staatsangehörigkeiten. Auch in Bezug auf das Volk gibt es ein wechselndes "Wir".

Die Nation wird als Ursprung und Träger der modernen Nationalstaaten gedacht. Auf dem Weg zu deren Bildung kam es im 19. und 20. Jahrhundert in Europa zu Massenvertreibungen derer, die nicht zur "Nation" gerechnet wurden und zur Zwangsnaturalisierung der verbliebenen Minderheiten (Verbot von Sprache und Kultur). Die künstlichen Grenzen der Nation sind besonders deutlich bei den vormaligen Kolonien. Das "Selbstbestimmungsrecht der Völker" führte und führt noch immer zu Abspaltungen und neuen Staatsgründungen und damit wieder zu neuen diskriminierten Minderheiten.

Wichtiger als das "Selbstbestimmungsrecht der Völker" wäre die Respektierung der Menschenrechte im Sinne eines Diskriminierungsverbotes und damit die Selbstbestimmung aller einzelnen ungeachtet ihrer Volks- oder nationalen Zugehörigkeit.

3. Grenzen

Der Verzicht auf Gewalt und der Respekt vor den Menschenrechten tendiert zur Öffnung von Grenzen.

Fußnoten

Veröffentlicht am

25. Februar 2018

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