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Rechte haben und Rechte stärken. Gedanken zu Kohelet

Von Ullrich Hahn - Predigt über Kohelet 3,16-22 in der ESG Freiburg vom 12.11.06.

In seiner Weltbetrachtung greift der Prediger (Kohelet) mehrfach auch das Thema "Recht und Gerechtigkeit" auf. Für die menschliche Existenz ist die Frage nach dem Recht ganz zentral: Sie entscheidet mit darüber, ob wir in dieser Welt Heimat finden, Geborgenheit, ob wir uns "einwurzeln" können (Simone Weil) oder nur ruhelos von einem Augenblick zum anderen leben, weil ohne Recht jederzeit alles möglich ist.

Am Beispiel der Juden im Dritten Reich und der Flüchtlingsschicksale vor und nach 1933 hat Hannah Arendt beschrieben, wie sehr das Recht, Rechte zu haben, Grundlage unseres Person-Seins ist, wie der systematische Entzug von Rechten zerstörend auf die Psyche von Menschen wirkt bis zur völligen Desorientierung, letztlich nicht nur für die von der Rechtlosigkeit unmittelbar Betroffenen, sondern mittelbar auch für die ganze umgebende Gesellschaft, die im "Dritten Reich" an Verbrechen beteiligt war, die sie vorher nie für möglich gehalten hatte und nachher nicht mehr wahrhaben wollte.

Wenn es in der Welt kein Recht gäbe, meinte Immanuel Kant, dann lohnte es sich nicht, dass Menschen in ihr leben.

Nun könnten wir schnell sagen: Das sind Gespenster der Vergangenheit, Gruselgeschichten, die der hellen Sonne unserer Zeit nicht standhalten. Das "Dritte Reich" ist Geschichte, Kohelets Beschreibung seiner Gesellschaft (im 3. Jahrhundert v. Chr.) ist sogar antik. Wir leben in einem Rechtsstaat mit garantierten Grundrechten, unabhängigen Gerichten, einer parlamentarischen Demokratie mit Gewaltenteilung, freier Presse und - mit abnehmender Tendenz - sozialstaatlichen Elementen. Keiner ist rechtlos.

Natürlich stimmt das. Die Zeiten haben sich geändert. Aber es kommt damals wie heute auf den Standort an, von dem aus ich eine Rechtsordnung wahrnehme: Etwa 200.000 Menschen mit einer Duldungsbescheinigung leben in Deutschland, die Mehrzahl von ihnen seit über 10 Jahren, manche schon über 15 Jahre, darunter auch Familien, deren Kinder in diesen Zustand hineingeboren, in ihm aufgewachsen sind. Duldung heißt vorübergehende Aussetzung der Abschiebung, weil es faktische Abschiebungshindernisse gibt. Der Geduldete hat kein Recht zum Aufenthalt. Die Duldung wird im Abstand von wenigen Monaten verlängert, manchmal monatlich; die Freizügigkeit ist eingeschränkt, bei vielen auf den Raum des jeweiligen Landkreises. Arbeit ist im Prinzip verboten und nur erlaubt, wenn sich für eine Stelle keine bevorrechtigten Arbeitslosen finden lassen. Bevorrechtigt sind alle anderen. Das gilt dann auch für die Kinder in solchen Familien, die nach Abschluss der Schule einen Ausbildungsplatz suchen. Ende der jetzt beginnenden Woche stehen die Geduldeten wieder einmal auf der Tagesordnung der deutschen Innenministerkonferenz. Es ist wie das Warten und Hoffen auf einen Lottogewinn: Ob ein Teil dieser Menschen aus politischen Erwägungen, aus Gnade, nicht aus Recht, ein Bleiberecht erhält.

Es gibt noch eine Existenzstufe darunter: Die Illegalen, Menschen ohne Papiere, die sich einer Abschiebung entzogen haben, untergetaucht sind, manchmal viele Jahre ein Schattendasein führen, ohne jede Hoffnung auf einen Ort, an dem sie leben dürfen.

Weniger extrem, aber auch in weitem Umfang ausgeschlossen von den Möglichkeiten und Angeboten dieser Gesellschaft ist die große Zahl der arbeitslosen Menschen, oft identisch mit denen, die arm sind: Sie haben zwar zu wohnen und zu essen, können sich aber nur sehr begrenzt an dem beteiligen, was die Gesellschaft für die anderen bietet: Freizeit, Kultur, Kommunikation, Besuche und Begegnungen. Armut ist nebenbei auch eine wesentliche Hürde, Recht zu bekommen, trotz Beratungs- und Prozesskostenhilfe und die begrenzte Beiordnung von Pflichtverteidigungen im Strafverfahren.

Menschen dieser Gesellschaftsgruppen erleben den Rechtsstaat anders als wir. Sie erleben ihn vor allem als Bürokratie, nach Meinung von Hannah Arendt, die selbst 17 Jahre staatenlos war, die schlimmste Form von Herrschaft über Menschen, eine Unterdrückung auf dem Verordnungswege, ein zähes Netz von Vorschriften, die ausgeführt werden, ohne dass jemand verantwortlich sein will.

Bei Kohelet fällt auf, dass er Unrecht und Ungerechtigkeit sieht und beschreibt, obwohl er selbst nicht zu den unmittelbar Betroffenen gehört, sondern zur reichen Oberschicht seines Landes. Die Betroffenen selbst hatten und haben in der Geschichte meist keine Stimme. Selbst erlebtes Unrecht erzeugt oft seelische Verletzungen, Traumata, die ihnen die Sprache verschlagen. Aus der Distanz seiner Beobachtung gelingt es Kohelet, Grundeinsichten über Recht und Gerechtigkeit anzudeuten, die bis heute gelten.

Zum einen ist das Recht nicht deckungsgleich mit dem jeweils geltenden Gesetz. Der Prediger beobachtet an der Stätte des Rechts Gottlosigkeit und an der Stätte der Gerechtigkeit Frevel. Einen Vers später schreibt er: "…da waren Tränen derer, die keinen Tröster hatten. Und die ihnen Gewalt antaten, waren zu mächtig…" (Kapitel 4,1), und etwas später: "Siehst du, wie im Lande der Arme Unrecht leidet und Recht und Gerechtigkeit zum Raub geworden sind, dann wundere dich nicht darüber, denn ein Höherer schützt den anderen und noch Höhere sind über beiden" (Kapitel 5,7). Da geht es nicht um einzelne Willkürakte oder Korruption. Das Unrecht wird zum gesetzlichen System.

Nachdem lange Zeit in der Rechtswissenschaft, vom Beginn des 19. Jahrhunderts bis in die 30er Jahre des 20. Jahrhunderts, die Meinung vorherrschte, dass das staatliche Gesetz identisch sei mit dem Recht, mussten die Menschen nach 1945, selbst die Juristen, zur Kenntnis nehmen, dass eine ganze so genannte Rechtsordnung Unrecht sein konnte. Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz hält die Erinnerung daran wach, indem dort die Rechtsprechung und die vollziehende Gewalt, d.h. die Verwaltung, an "Gesetz und Recht" gebunden werden. Beim Vollzug von Gesetzen sollten die Anwender einen Augenblick innehalten und ihr Gewissen befragen, ob das, was vollzogen werden soll, auch Recht ist.

Auf diesem Unterschied von staatlichem Gesetz einerseits und Recht andererseits beruht auch das Widerstandsrecht. Dies ist nicht erst beim so genannten großen Widerstand aktuell, der in Art. 20 Abs. 4 GG geregelt ist, falls ein Angriff auf die gesamte demokratische Rechtsordnung geschieht. Es geht vielmehr auch um den "kleinen Widerstand" im Alltag. Auch im Rechtsstaat des Grundgesetzes bedarf es dieses Widerstandes, des zivilen Ungehorsams gegen bestehende unrechte Zustände, um den Rechtsstaat lebendig zu halten.

Wie Kohelet weiter beobachtet, ist auch die Macht nicht deckungsgleich mit dem Recht. Der Starke muss mit dem, was er aufgrund seiner Macht durchsetzen kann, nicht Recht haben. Seit alters her, seit den Propheten und Philosophen, hat sich das Recht der Macht entgegengestellt. Zwang und Gewalt, die Machtmittel des Staates, sind keine Kennzeichen für das Recht. Je mehr Zwang und Gewalt, desto mehr besteht der Verdacht, dass da nicht Recht, sondern nur einseitige Rechtspositionen durchgesetzt werden.

Umgekehrt bedeutet das: Das Recht ist oft ohnmächtig und wird mit Stiefeln getreten. Es wird auch nicht stark dadurch, dass zu manchen Zeiten die Staatsgewalt (vermeintlich) auf seiner Seite steht; stark wird das Recht vielmehr durch die gelebte Überzeugung der Menschen, die sich aus Einsicht an Recht und Gerechtigkeit halten.

Und was macht Gott? Er macht gar nichts.

Er greift jedenfalls nicht ein, wo Unrecht herrscht, er wirft kein Feuer vom Himmel, sondern lässt uns gewähren, uns die Rechtsbrecher und uns, die es dürstet nach Recht und Gerechtigkeit. So kommt es, wie Kohelet sagt (Kapitel 7,15), dass da ein Gerechter ist, der zu Grunde geht in seiner Gerechtigkeit und da ein Gottloser lange lebt in seiner Bosheit.

Wie Eltern ihre erwachsen gewordenen Kinder in Freiheit den eigenen Weg gehen lassen, lässt Gott uns gehen, mit vielen guten Ermahnungen und Warnungen, aber frei. Und wie sich Eltern grämen und trauern über die Irrwege ihrer Kinder, grämt er sich auch und leidet mit uns und für uns. Und wie Eltern ihre Kinder mit ihrer Liebe aus der Distanz begleiten, so begleitet er uns auch, aber die Liebe ist leise und unaufdringlich, sie poltert und lärmt und richtet nicht wie ein Strafrichter richtet, sie richtet vielmehr auf und rückt zurecht, wo sich Menschen verrannt und in Unrecht verstrickt haben.

Und was machen wir?

Wir haben uns zu entscheiden, ob wir - mit den Worten Kohelets - wie das Vieh leben wollen, nur für unseren Bauch, d.h. um unsere eigenen, nicht enden wollenden Bedürfnisse zu befriedigen, oder wie Menschen, die vom Baum der Erkenntnis von Gut und Böse gegessen haben, die wissen, was Recht und Unrecht ist und das Recht stärken, indem wir danach handeln.

Amen.

Veröffentlicht am

18. November 2006

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