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Streit im UN-Sicherheitsrat: USA scheitern mit Iran-Vorstoß

Trump forderte eine unbefristete Verlängerung des Waffenembargos gegen Iran. Dem widersetzten sich nicht nur Russland und China.

Von Andreas Zumach

Die USA sind mit ihrem Versuch gescheitert, das im Oktober auslaufende Waffenembargo der UNO gegen Iran vollumfänglich und auf unbestimmte Zeit zu verlängern. Ein entsprechender Antrag der Trump-Administration stieß am Freitag im UN-Sicherheitsrat in New York nicht nur auf Ablehnung der beiden Vetomächte Russland und China. Auch die vier EU-Staaten Frankreich, Großbritannien, Belgien und Deutschland sowie Südafrika und Indonesien missbilligten ihn. Damit war klar, dass der Antrag Washingtons bei der für Freitagabend vorgesehenen formalen Abstimmung nicht einmal die zur Annahme erforderlichen Ja-Stimmen von mindestens neun der 15 Mitglieder des Sicherheitsrates erhalten würde.

Vor 13 Jahren hatte der Sicherheitsrat in einer für alle UNO-Mitgliedsstaaten völkerrechtlich verbindlichen Resolution die Lieferung jeglicher Art von Waffen an Iran untersagt, weil die Führung in Teheran unter Verdacht stand, ein Programm zur Entwicklung von Atomwaffen zu betreiben und damit gegen den 1976 auch von Iran ratifizierten NPT-Vertrag zum Verbot der Weiterverbreitung atomarer Massenvernichtungsmittel zu verstoßen. Darüber hinaus verhängten die UNO, die USA und die EU seit 2006 auch Wirtschaftssanktionen gegen Iran.

Im Juli 2015 vereinbarte Iran mit den fünf ständigen Mitgliedsstaaten des Sicherheitsrates USA, China, Russland, Frankreich, Großbritannien und Deutschland ein Abkommen, das strikte internationale Kontrollen und weitreichende Beschränkungen für Teherans ziviles Nuklearprogramm vorsieht, um jegliche Nutzung der Atomtechnologie im Iran zu militärischen Zwecken zu verhindern.

Das seinerzeit im Wesentlichen zwischen der damaligen Obama-Regierung und der iranischen Führung ausgehandelte Nuklearabkommen sieht die schrittweise Aufhebung aller Sanktionen und das Auslaufen des Waffenembargos im Oktober dieses Jahres vor, solange sich Teheran an die Bestimmungen des Abkommens hält. Das war bis Anfang 2019 auch der Fall. Doch 2018 brüskierten die Trump-Administration die anderen sechs Vertragsstaaten mit dem einseitigen Austritt der USA aus dem Nuklearabkommen.

US-Administration will Atomabkommen schnell beenden

Zudem verhängte Washington neue Sanktionen nicht nur direkt gegen Iran, sondern auch sogenannte Sekundärsanktionen gegen Wirtschaftsunternehmen und Banken aus Drittländern, um diese von Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit Iran abzuhalten. Unter diesem Druck der USA haben inzwischen fast sämtliche Unternehmen und Banken aus der EU, die auf dem US-Markt vertreten sind, ihre Geschäftsbeziehungen zu Iran eingestellt oder geplante, bereits vertraglich vereinbarte Milliardeninvestitionen wieder abgeblasen.

In Reaktion auf diese Entwicklung hat Iran seit Frühjahr 2019 in bislang drei angekündigten Schritten gegen einige Bestimmungen des Abkommens verstoßen. Mit diesen Verstößen rechtfertigt die Trump-Administration ihre Forderung nach Verlängerung des UNO-Waffenembargos. Für den Fall eines Scheiterns im Sicherheitsrat drohte Washington, den sogenannten "Snap-back-Mechanismus" aus dem Nuklearabkommen anzuwenden.

Der Mechanismus besagt, dass mit einer 30-Tage-Frist alle in den vergangenen Jahren aufgehobenen Sanktionen gegen den Iran automatisch wieder in krafttreten, wenn ein Vertragsstaat die Auflagen durch den Iran nicht länger erfüllt sieht und deshalb Beschwerde erhebt. Russland, China und auch die vier EU-Staaten im Sicherheitsrat reagierten auf diese Drohung mit dem Hinweis, dass die USA seit ihrem Austritt im Jahr 2018 nicht mehr Vertragsstaat sind und daher diese Vertragsmechanismus auch nicht anwenden können.

"Letztlich geht es dieser US-Administration darum, vor den Präsidentschaftswahlen im November das gesamte Iran-Atomabkommen zu beenden", erklärte ein EU-Diplomat im Vorfeld der gestrigen Beratungen im Sicherheitsrat. Nicht ausgeschlossen wurde in New York, dass der Rat sich in weiteren Verhandlungen auf eine deutlich abgespeckte Version eines Waffenembargos nur gegen bestimmte, besonders gefährliche Waffen für einen begrenzten Zeitraum einigt.

Quelle: taz - 15.08.2020. Wir veröffentlichen diesen Artikel mit freundlicher Genehmigung von Andreas Zumach.

Veröffentlicht am

16. August 2020

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