Vertrag mit Braunkohle-Unternehmen macht Kohleausstieg teuer und unflexibelVor der für heute angesetzten Anhörung im Bundestag zum Kohleausstieg fordert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Abgeordneten auf, sich für eine gesetzliche Regelung mit geringerer Entschädigung einzusetzen. Noch ist der Kohleausstieg nicht final geregelt. Es fehlt als zentrales Element der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen der Bundesregierung und den Braunkohlebetreibern. Dieser soll Details der Stilllegung und die Entschädigungszahlungen in Höhe von 4,35 Milliarden Euro regeln. Antje von Broock, Geschäftsführerin Politik und Kommunikation beim BUND: "Weder das Kohleausstiegsgesetz noch der Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages enthalten eine transparente Berechnung der Entschädigungssummen. So ist weder für die Öffentlichkeit noch für die Bundestagsabgeordneten nachvollziehbar, wofür die Braunkohleunternehmen mit Milliarden an Steuergeldern eigentlich genau entschädigt werden sollen. Wir fordern das Wirtschaftsministerium auf, hier endlich für volle Transparenz zu sorgen." RWE soll für das Abschalten von Kraftwerken und die Stilllegung von Tagebauen 2,6 Milliarden Euro erhalten, die LEAG 1,75 Milliarden Euro. Bisher weigern sich die LEAG und der mitbetroffene Energiekonzern EnBW, den Vertrag zu unterzeichnen. Vor allem fehlt bislang die erforderliche Zustimmung des Bundestags. In der heutigen Sachverständigenanhörung im Wirtschaftsausschuss können die Abgeordneten die Regelungen des Vertrages kritisch hinterfragen. Ein Gutachten, welches das Bundeswirtschaftsministerium Anfang 2019 in Auftrag gegeben hatte, sollte die Auswirkungen eines beschleunigten Kohleausstiegs auf die Folgekosten untersuchen. Dieses Gutachten ist allerdings bis heute nicht veröffentlicht. Eine Studie des Öko-Instituts zeigt, dass die Höhe der pauschalen Entschädigungen nicht gerechtfertigt ist. Eine regelbasierte Entschädigung, welche die Veränderungen im Energie- und CO2-Markt berücksichtigt, würde mit 2,34 bis 3,34 Milliarden Euro deutlich geringer ausfallen als im Kohleausstiegsgesetz vorgesehen. Die hohen Belastungen für die Steuerkasse sind das eine, noch schwerer wiegen die Belastungen für das Klima: Der gesetzlich geregelte Kohleausstieg kommt viel zu spät. Der BUND fordert einen Kohleausstieg bis spätestens 2030. Aber immerhin ist im Gesetz vorgesehen, dass die Stilllegung aller Braunkohlekraftwerke, die nach 2030 vom Netz gehen sollen um drei Jahre vorgezogen werden kann. "Der öffentlich-rechtliche Vertrag könnte diese Regelung aber aushebeln. Denn er sieht vor, dass dieses Vorziehen acht Jahre vor dem bisherigen Stilllegungsdatum beschlossen werden muss. Ein schnellerer Kohleausstieg darf durch den Vertrag nicht unnötig kompliziert oder verhindert werden, deshalb muss diese Frist deutlich verkürzt werden", so von Broock. Eine vertragliche Regelung als Ergänzung zum Kohleausstiegsgesetz ist nicht nötig und hat viele Nachteile. Die Kohle-Kommission hatte sich dafür ausgesprochen, die Entschädigungen ordnungsrechtlich festzuschreiben, falls eine vertragliche Lösung bis zum 30.6.2020 nicht zustande kommt. "Der Bundestag darf sich hier von den Unternehmen nicht vorführen lassen. Er sollte deutlich machen, dass eine unklare vertragliche Situation abgelehnt wird und schnell eine ordnungsrechtliche Lösung mit einer regelbasierten Entschädigung angestrebt werden soll", so von Broock. Weitere Informationen:
Quelle: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) - Pressemitteilung vom 07.09.2020. Veröffentlicht amArtikel ausdruckenWeitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von |
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