Landesfinanzminister einig: Gemeinnützige Organisationen dürfen sich politisch betätigenFinanzminister einigen sich auf Klarstellung im Gemeinnützigkeitsrecht / Keine Begrenzung politischer Tätigkeiten / Es fehlen noch neue Zwecke wie Förderung der MenschenrechteDie Landesfinanzminister haben sich am 24.09.2020 im Bundesrats-Finanzausschuss geeinigt, dass ins Gemeinnützigkeitsrecht folgende Regel aufgenommen werden soll: "Die Steuervergünstigung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass eine steuerbegünstigte Körperschaft bei der Verfolgung ihrer steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke politisch tätig wird, wenn ihre steuerbegünstigte Tätigkeit mit einer politischen Zielsetzung verbunden ist." (Quelle: Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel ) Dazu erklärt Stefan Diefenbach-Trommer, Vorstand der Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung", einem Zusammenschluss von mehr als 175 Vereinen und Stiftungen: "Es ist ein richtiger Schritt anzuerkennen, dass gemeinnützige Organisationen natürlich auch mit politischen Mitteln wirken können, etwa mit Demonstrationen, Bürgerbegehren und Forderungen an Bundestag, Länderparlamente oder die Kommune. Dieser Schritt ist schon lange überfällig. Die bisherige rigide Auslegung des Gemeinnützigkeits-Rechts ist demokratie-schädlich und unnötig. Der Bundestag sollte diese Klarstellung zügig beschließen. Allerdings ist diese Klarstellung nur ein erster Schritt. Sie nutzt wenig, wenn nicht weitere gemeinnützige Zwecke ins Gesetz geschrieben werden: Es fehlen unter anderem das Engagement für soziale Gerechtigkeit oder für Menschenrechte und das Grundgesetz. Nur im Zusammenklang solcher Zwecke und der Möglichkeit, damit auch politisch zu wirken, wird die Wächterfunktion zivilgesellschaftlicher Organisationen für Demokratie und Rechtsstaat abgesichert. Wer sich gegen Rassismus und Antisemitismus engagiert, wer Polizei oder Schulen auf Einhaltung rechtsstaatlicher Standards prüft, wer über Gefahren für die Demokratie aufklärt, braucht Rechtssicherheit, nicht nur freundliche Appelle aus der Politik. Um sich für die Demokratie zu engagieren, brauchen zudem alle gemeinnützigen Vereine und die Stiftungen die gesetzliche Erlaubnis, sich bei Gelegenheit über ihren Zweck hinaus zu engagieren: Sonst wird dem Chorverein die Gemeinnützigkeit entzogen, wenn er zur Antisemitismus-Demonstration aufruft oder dem Pfadfinderinnen-Verein, wenn er zum Klima-Streik mobilisiert."
Eine Vielzahl von Vereinen und Stiftungen fühlt sich durch das unklare Gemeinnützigkeitsrecht bedroht. Mittlerweile mehr als 175 Vereine und Stiftungen haben sich in der Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" zusammen geschlossen, um das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren und die selbstlose politische Einmischung etwa für Grundrechte und gemeinnützige Zwecke abzusichern. Mitglied sind unter anderem Amnesty International, Brot für die Welt, Transparency International und Terre des Hommes.
Hintergrund-Infos
Quelle: Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" - Pressemitteilung vom 24.09.2020. Veröffentlicht amArtikel ausdruckenWeitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von |
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