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Grünes Grundsatzprogramm: friedenspolitisch katastrophal

Von Martin Singe

Am Wochenende 20.-22. November 2020 haben die Grünen ihr neues Grundsatzprogramm verabschiedet. Im Ergebnis ist dieses Programm hinsichtlich friedenspolitischer (Nicht-)Festlegungen katastrophal. Das "Dafür-braucht-es"-Programm (gefühlt steht diese Formulierung 1000-mal im Programm) zielt vor allem auf eines: "dafür braucht es" die CDU/CSU. Ein schwarz-grüner September 2021 steht vor der Tür, wenn die Bewegungen nicht noch einmal Alles für eine andere Richtung in Bewegung setzen. Das grüne Wahlprogramm muss ja erst noch geschrieben werden, vielleicht ist da doch noch etwas zu bewirken.

In diesem Kurzkommentar wird nur auf einige kritische Punkte aus der erst vorläufig vorliegenden Endfassung des Grundsatzprogramms eingegangen (Redaktionsschluss für diesen Artikel war zwei Tage nach Parteitagsabschluss).

Militäreinsätze ohne UN-Mandat

Als friedenspolitisch heftigster Hammerschlag ist wohl das zumindest indirekte Bekenntnis der Grünen für völkerrechtswidrige Militärinterventionen bei einer "Lähmung" des Sicherheitsrates zu werten. Ggf. wolle man dann auch mit der NATO/EU oder einer Staatenkoalition ohne UN-Mandat in den Menschenrechtskrieg ziehen, wie man es bereits mit Fischer/Schröder 1999 in Jugoslawien vollzogen hat. Einerseits wolle man zwar ggf. die Vollversammlung der UN mit einer Interventionsfrage befassen, aber eine zwingende Bindung an deren Votum wird auch nicht festgeschrieben. In sog. Dilemma-Situationen bleibe die Möglichkeit des militärischen Eingreifens unter Selbstmandatierung eingriffswilliger Staaten: "Wenn das Vetorecht im Sicherheitsrat missbraucht wird, um schwerste Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu decken, steht die Weltgemeinschaft vor einem Dilemma, weil Nichthandeln genauso Menschenrechte und Völkerrecht schädigt wie Handeln."

Darüber hinaus wird die Letztzuständigkeit der UN insgesamt in Frage gestellt, wenn es heißt: "Wenn multilaterale Prozesse in den Vereinten Nationen und der EU dauerhaft blockiert sind, braucht es im Sinne der Stärkung des internationalen Rechts und der internationalen Ordnung Vorreiter*innen und innovative Konzepte, die offen für möglichst alle Beteiligten sind. Es braucht die Partnerschaft mit Demokratien und mit Demokrat*innen weltweit, um das Völkerrecht zu stützen …": Mit solchen Formulierungen wird der schon länger latent im Raum stehende Vorschlag einer selbsternannten Neben-UNO bzw. neuer Haupt-UNO von sich selbst zu echten "Werte-Demokratien" stilisierenden Nationen befördert.

Atomwaffenverbot: Ja, aber nicht zu schnell und nicht einseitig

Enttäuschend sind insbesondere auch die schwammigen Aussagen zu Atomwaffen. Gegenüber dem Erstentwurf des Grundsatzprogramms haben sich wegen vieler Anträge von der Basis zwar minimale Veränderungen eingeschlichen, die aber teilweise wieder neutralisiert werden. Was heißt es, dass der Beitritt Deutschlands zum Atomwaffenverbotsvertrag zu einem strengen Regelwerk eines ABC-Waffenverbots gehöre und dafür mit den internationalen Partnern gearbeitet werden müsse? Also doch ein Warten auf die Atommächte, die die - z.Zt. in die Gegenrichtung laufenden - (Ab-)Rüstungsverhandlungen weitertreiben und das Abrüstungsgebot aus dem Atomwaffensperrvertrag sabotieren? "Dazu braucht es ein Deutschland frei von Atomwaffen und damit ein zügiges Ende der nuklearen Teilhabe", heißt es weiter. "Zügig" - also nicht sofort und nicht als einseitige Vorleistung, sondern erst wenn allseits in der NATO ("unverzichtbarer Akteur"!) ein Ende der Teilhabe beschlossen würde? Im Bundestagsantrag der Grünen von Juni 2020 hieß es dazu noch recht eindeutig, dass die Bundesregierung "aus der operativen nuklearen Teilhabe der NATO aussteigt, auf die Bereitstellung von Bundeswehrpilotinnen und -piloten verzichtet und keine Trägersysteme mehr zur Verfügung stellt" und "dem VN-Atomwaffenverbotsvertrag beitritt". Das war noch Klartext. Gefährlich sind auch Formulierungen, die darauf bestehen, dass in künftige Rüstungskontrollverhandlungen China miteinbezogen werden müsse. Das ist zwar prinzipiell richtig, kann aktuell aber - wie es Trump tat - gegen die Verlängerung von NEW-START und andere bilaterale Abkommen ins Feld geführt werden.

Militarisierung der EU vorantreiben

Die Militarisierung der EU soll gemäß Grundsatzprogramm weiterhin forciert werden. Fähigkeitslücken sollen geschlossen (sprich: Aufrüstung) und Kommandostrukturen gestärkt werden. Die Gemeinsame Außenpolitik müsse insgesamt schneller handlungsfähig werden, also auch schneller Kriegsentscheidungen treffen können, etwa über Mehrheits- statt wie bisher über Konsensentscheidungen. "Die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union muss strategisch, vorausschauend, umfassend und schnell handlungsfähig sein. (…) Schritt für Schritt sollen immer mehr Entscheidungen in diesem Bereich mit qualifizierter Mehrheit getroffen werden können." - Also soll der Gedanke einer "Kern-Union" wiederbelebt werden, d.h. einige Staaten rüsten stärker auf und "gehen voran": "Das Prinzip der Einstimmigkeit soll durch Mehrheitsentscheidungen ersetzt werden, um die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU (GASP/GSVP) zu stärken und so handlungsfähiger zu werden." Dass diese Optionen tendenziell auch eine Aufweichung des bundesdeutschen Parlamentsvorbehalts bedeuten, wird nicht weiter ausgeführt.

Rüstungsexporte: Grundsatzaufweichungen via EU

Bei den Ausführungen zu Rüstungsexporten vermisst man die aktuell zentrale Forderung der Friedensbewegung nach einem strikten Rüstungsexportkontrollgesetz mit einklagbaren Regelungen. Stattdessen wird auch hier der Europäisierung der Richtlinien das Wort geredet, im Klartext also einer Aufweichung der ohnehin sehr schwachen, aber doch bislang noch schärferen bundesrepublikanischen Richtlinien für Rüstungsexporte: "Für die Reduktion von Rüstungsexporten braucht es eine gemeinsame restriktive Rüstungsexportkontrolle der EU mit starken Institutionen und in EU-Gemeinschaftsrecht gegossene Exportkriterien." Bei den deutschen Rüstungsschmieden müssen die Korken knallen!

Martin Singe ist Mitglied der Redaktion des Friedensforums und war von 1993-2018 Referent beim Komitee für Grundrechte und Demokratie.

Vorstehender Kommentar erscheint im Friedensforum 1/2021

Veröffentlicht am

29. November 2020

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