Schadensersatzklage zum Kundus-Bombardement 2009 endgültig abgelehntVon Thomas Ruttig Das berichtete die taz am 16.12.2020 : "Der blutigste deutsche Militäreinsatz seit 1945 bleibt ohne rechtliche Folgen. Die Opfer-Angehörigen des Bombardements von Kundus 2009 bekommen keinen Schadenersatz. Das Bundesverfassungsgericht lehnte eine Verfassungsbeschwerde ab, öffnete aber die Tür für eine deutsche "Amtshaftung" in [künftigen] militärischen Konflikten." Das hatte der Bundesgerichtshof (BGH) 2016 noch ausdrücklich ausgeschlossen. Kurzer Hintergrund, aus der taz: "Im September 2009 hatten die afghanischen Taliban in der Nähe von Kundus zwei Tanklaster entführt. Die Laster blieben jedoch in einer Furt stecken. Die Bundeswehr, die für die Region zuständig war, forderte zwei US-Kampfflugzeuge an, aus Sorge, die Laster könnten als rollende Bomben gegen das Bundeswehrlager Kundus eingesetzt werden. (…) Beim Bombardement starben (…) rund 100 ZivilistInnen, davon viele Kinder. (…) Deutschland zahlte den Familien der Toten nur jeweils 5.000 Dollar - ohne Anerkennung einer Pflicht [also ausdrücklich nicht als Entschädigung]." Eine Afghanin und ein Afghane hatten danach auf höheren, ausdrücklichen Schadensersatz geklagt. Das Landgericht Bonn 2013 und die nächste Instanz, das Oberlandesgericht Köln 2015, lehnten die Klage ab. "Denn", so die taz, "auch der BGH hatte im konkreten Fall keine konkrete Amtspflichtverletzung von Oberst Klein erkannt." Hier ein juristischer Blick auf das jetzige Urteil. Die taz ist m.W. übrigens die einzige Zeitung, die jetzt darüber berichtete. Nach Vor-Ort-Recherchen zweier deutscher Journalisten kamen 2009 genau 91 Menschen um, siehe hier . Einer der beiden, Christoph Reuter, sagte zu seinen Beweggründen: "Aber die Kernfrage, nämlich wie viele Menschen ließ Deutschland in jener Nacht umbringen: Da steht selbst im dicksten Bericht am Ende nur ‚zwischen 17 und 142 Opfer’. Das fanden wir so unverschämt, ja obszön, dass man Menschen umbringen lässt und ihnen dann noch nicht einmal den Respekt entrichtet, sagen zu können, wen man da umgebracht hat, wie viele man umgebracht hat." Ich war zum Zeitpunkt des Luftangriffs ebenfalls in Afghanistan, hörte noch am gleichen Tag von dem Vorfall und recherchierte sofort von Kabul aus. Hier mein damaliger Bericht für die taz. Dann war ich 2013 von Gericht berufener Sachverständiger, aber meine Aussage - hatte ich das Gefühl - tat nicht viel zur Sache. Ich habe darüber für AAN (auf Englisch) berichtet. Für mich bleibt ein Punkt zentral: dass die Entscheidung über die Auslösung des Bombenabwurfs (gegen den Ratschlag der US-Piloten) aufgrund eines einzelnen Informanten, wohl eines Mitarbeiters des afghanischen Geheimdienstes, der nicht einmal vor Ort war, getroffen wurde. Kurzfassung "Sind das alles Taleban?" "Ja." "Wirklich?" "Ja!" - Bericht des Bundestagsuntersuchungsausschusses , S. 49ff) Wie ich das Protokoll lese, verbirgt sich dahinter die heute in Afghanistan weit verbreitete und folgenreiche Auffassung, dass auch die Menschen, die in Taleban-Gebieten leben, als Taleban betrachtet werden könnten - (siehe die Bombardierung einer Abschlussfeier an einer Koranschule in Kundus durch die afghanischen Luftstreitkräfte im April 2018). Laut taz ist am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg noch ein weiterer Kundus-Fall anhängig. Dort geht es um die Frage, ob Deutschland gegen Oberst Klein ausreichend strafrechtlich ermittelte. Die Verhandlung fand bereits im Februar 2020 statt. Es gebe aber immer noch keinen Termin für das Urteil ( siehe mein Vorbericht hier ). Was in Kundus mit der Bundeswehr und möglichen zivilen Opfern sonst noch passierte, beim "Karfreitagsgefechts" und der Operation Halmasag 2010, siehe hier und hier . Quelle: Afghanistan Zhaghdablai - 19.12.2020. Eine Verwendung des Textes ist unter Berücksichtigung der Bestimmungen von creative commons möglich. Veröffentlicht amArtikel ausdruckenWeitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von |
|