Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V.

Ihre Spende ermöglicht unser Engagement

Spendenkonto:
Bank: GLS Bank eG
IBAN:
DE36 4306 0967 8023 3348 00
BIC: GENODEM1GLS
 

Neues Lebenshaus-Projekt: “Kriegsdienstverweigerer. Unsere Geschichten”

Persönliche Geschichten von Kriegsdienstverweigerern

Am 15.02.2021 haben wir die neue Website "Kriegsdienstverweigerung - Unsere Geschichten" in Internet gestellt. Die Webadresse lautet:  www.kriegsdienstverweigerer-geschichten.de

Auf dieser Website wollen wir sichtbar machen, welchen Schwierigkeiten und Schikanen wehrpflichtige junge Männer insbesondere bis 1983 ausgesetzt waren, wenn sie in der Bundesrepublik Deutschland den Kriegsdienst verweigern wollten. Eine Minderheit musste sich auch in späteren Jahren dem Gewissens-TÜV vor Prüfungsausschuss und Prüfungskammer unterwerfen.

Wir wollen Betroffenen die Möglichkeit bieten, ihre Erfahrungen im Zusammenhang mit der eigenen Kriegsdienstverweigerung aufzuarbeiten und diese auch öffentlich zu machen. Durch biografische Berichte sollen Motive von Kriegsdienstverweigerern sichtbar werden, aber auch Schikanen und Demütigungen durch die Gewissensinquisition, der sie sich unterziehen mussten. Oder welchen Sanktionen sie ausgesetzt waren, wenn sie den Kriegsdienst gar total verweigert haben.

Wir wollen damit außerdem den wichtigen Beitrag der Kriegsdienstverweigerung zu einem zivilisatorischen Fortschritt würdigen, indem sich Hunderttausende Männer geweigert haben, sich an der Waffe zum Töten ausbilden zu lassen.

Am 1. Juli 2011 wurde die Wehrpflicht in Deutschland ausgesetzt, seither hat die Kriegsdienstverweigerung hierzulande nur noch für aktive Soldaten und Reservisten eine Bedeutung. Mit unserer Seite soll auch verdeutlicht werden, dass das ein wichtiger Fortschritt ist. Das ist gerade angesichts der in Deutschland periodisch aufflackernden Debatte um die Wiedereinführung der Wehrpflicht von Bedeutung, wie sie zuletzt von der Wehrbeauftragten Eva Högl (SPD) gefordert wurde. Auch bei Meinungsumfragen spricht sich eine Mehrheit dafür aus, die allgemeine Wehrpflicht wiedereinzuführen. Dass in unserem Land wieder junge Menschen ins Militär gezwungen werden, dem wollen wir gerne entgegenwirken.

Schreibt eure Erfahrungen auf!

Wir laden Betroffene ein, uns Berichte über ihre Erfahrungen im Zusammenhang mit der eigenen Kriegsdienstverweigerung zukommen zu lassen. Wir erhoffen uns, dass dadurch ein buntes Bild ganz verschiedenartiger Erfahrungen und Wege zusammenkommt

Wehrpflicht in der Bundesrepublik Deutschland und Kriegsdienstverweigerung in der Praxis

"Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz." So steht es in Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, das am 23. Mai 1949 in Kraft trat. Dass Kriegsdienstverweigerung als Grundrecht ins Grundgesetz aufgenommen wurde, war eine der Antworten auf den verbrecherischen Angriffskrieg Nazi-Deutschlands und der Barbarei, mit der im "Dritten Reich" über 30.000 Deserteure und Kriegsdienstverweigerer staatlicherseits zum Tode verurteilt und rund 22.000 hingerichtet wurden.

Doch Generationen von jungen Männern wurde es dann ziemlich schwer gemacht, ihr Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung nach Artikel 4,3 GG in Anspruch zu nehmen. Es war von Anfang an ein Skandal, dass das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung nur auf Antrag und nach staatlicher Überprüfung verliehen oder verwehrt wurde. Dabei kann es Grundrechte mit Überprüfungsvorbehalt gar nicht geben. Grundrechte gelten unmittelbar und für jede und jeden gleichermaßen.

Jeder Wehrpflichtige, der sich jedoch weigerte, die Waffe in die Hand zu nehmen und sich zum Töten ausbilden zu lassen, musste den Ernst seiner Gewissensentscheidung sowohl in schriftlicher Begründung als auch in mündlicher Anhörung und Befragung glaubhaft machen. Dafür etablierte die Bundesregierung ein dreistufiges Prüfungsverfahren, das jedem Kriegsdienstverweigerer ein richtiges oder falsches Gewissen attestieren konnte. Die erste Instanz für den Kriegsdienstverweigerer war ein "Prüfungsausschuss" im Kreiswehrersatzamt. Vorsitzender war ein zum Richteramt befähigter Jurist der Bundeswehrverwaltung. Das Prüfungsverfahren unterlag also dem Militär. Ebenfalls die "Prüfungskammer" als zweite Instanz, vor die man bei Ablehnung gehen konnte. Wenn Kriegsdienstverweigerer auch im zweiten Verfahren abgelehnt wurden, blieb noch das Rechtsmittel der Klage vor dem Verwaltungsgericht. Trotzdem mussten sie dann aber bereits zum Militär gehen, obwohl das dritte Verfahren vor einem Zivilgericht noch bevorstand. Wer auch vor dem Verwaltungsgericht abgelehnt wurde, konnte einen zweiten KVD-Antrag mit neuen Gründen stellen. Dann ging das Verfahren wieder von vorne los.

Dass die Gewissensprüfung von Gremien wahrgenommen wurde, die der Bundeswehr unterstanden, hatte natürlich Auswirkungen auf den Ablauf der Verfahren und auf die Anerkennungsquote. Ein Kriegsdienstverweigerer war oft Menschen mehr oder weniger hilflos ausgeliefert, die ihn mit unberechtigten Konfliktfragen ("Fangfragen") konfrontierten und ihr Amt missbrauchten. Mit dem Begriff "Gewissensinquisition" sind diese Verfahren treffend charakterisiert.

Weithin galten Kriegsdienstverweigerer als "Drückeberger", "Faulenzer" und "Vaterlandsverräter", ihre Verweigerung als "systemzersetzend". Politik und Militär sahen darin eine Bedrohung und gingen restriktiv mit Verweigerern um. 1961 war dann erstmals ein Wehrersatzdienst eingeführt worden, doch dieser galt als "Abschreckungs-Dienst". Dieser Wehrersatzdienst wurde ab 1973 zum Zivildienst umbenannt und dauerte fortan immer einige Monate länger als der Grundwehrdienst bei der Bundeswehr - eine weitere "Bestrafung" der Kriegsdienstverweigerer. Die Verwaltung unterstand dem Verteidigungsministerium. Zivildienstleistende berichteten von autoritären Strukturen, Ressentiments und Schikane.

Die Zahl der Kriegsdienstverweigerer blieb bis Mitte der 60er Jahre gering. Waren es im Jahr 1966 noch 4.431 junge Männer, die einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stellten, stiegen danach die Zahlen sprunghaft an, so dass es zehn Jahre später bereits 40.618 waren. Die Studentenbewegung und die Proteste gegen den Vietnamkrieg waren ab 1967 wesentliche Gründe für viele junge Männer, nun ihre Kriegsdienstverweigerung zu erklären.

Die Zahl der Anerkennungen verlief allerdings keineswegs parallel entsprechend den Antragszahlen. Im Jahr 1963 etwa wurden noch 90 % aller Antragssteller anerkannt, 1968 weniger als zwei Drittel, im Jahr 1970 erstmals weniger als die Hälfte. Bei dieser Relation verblieb die (Gesamt-)Anerkennungsquote (Prüfungsausschuss, Prüfungskammer, Verwaltungsgericht zusammengefasst) bis etwa 1983. Ab 1984 wurde das Prüfverfahren für "ungediente Wehrpflichtige" durch ein vereinfachtes Anerkennungsverfahren ersetzt. Die Anerkennungsquote im schriftlichen Verfahren beim Bundesamt für den Zivildienst (BAZ) stieg auf über 90%. Bei den "Zweifelsfällen", die weiterhin vor den Ausschüssen und Kammern für Kriegsdienstverweigerung und Gerichten entschieden wurden, gab es jährlich zwischen 2.000 bis 4.000 bestandskräftige Ablehnungen.

Ulrich Finckh, drei Jahrzehnte lang Vorsitzender der "Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen e.V.", zog 2007 folgendes Fazit:

"Die Bilanz der Prüfungsverfahren war verheerend. Mit Sicherheit kamen weit über eine Million Kriegsdienstverweigerer zunächst nicht zu ihrem Recht und Hunderttausende überhaupt nicht. Der Staat organisierte Unrecht und junge Menschen wurden durch die Rechtsprechung hoffnungslos überfordert. Zahllose Verweigerer wurden letztlich nicht anerkannt. Auch wenn viele über erneute Anträge, andere Dienste oder Dienstausnahmen doch noch dem Wehrdienst entkamen, war das katastrophal. Über 100.000 flohen nach Berlin, Tausende ins Ausland, Ungezählte wurden krank, Einzelne nahmen sich aus Verzweiflung das Leben, Hunderte verweigerten den Militärdienst auch ohne Anerkennung trotz Schikanen und Freiheitsstrafen. Begleitet war die Missachtung des Grundrechtes von ständigen Diffamierungen, Vorwürfen der Drückebergerei und Angriffen auf Beratungsstellen unter Berufung auf das Rechtsberatungsmissbrauchsgesetz aus der NS-Zeit."

 Die Webadresse für "Kriegsdienstverweigerer. Unsere Geschichten" lautet: 


Spenden

Die Website "Kriegsdienstverweigerer. Unsere Geschichten" wird vom Verein Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V. betrieben.

Dieses Angebot wird kostenlos zur Verfügung gestellt. Jedoch finanziert unser Verein Veröffentlichungen wie diese sowie unser sonstiges Engagement für gerechten Frieden und eine lebensfähige wie lebenswerte Mitwelt nahezu vollständig durch Spenden und Mitgliedsbeiträge von einzelnen Menschen.

Wir freuen uns über jede Unterstützung, gerne mit einer Einzelspende oder gar einer regelmäßigen Spende oder Fördermitgliedschaft. Für regelmäßige Spenden bitten wir um die Einrichtung eines Dauerauftrags oder um die Erteilung einer Einzugsermächtigung.

Der Verein Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V. ist durch das Finanzamt Sigmaringen als gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken dienend anerkannt (letzter Bescheid vom 25.10.2018). Spenden und Mitgliedsbeiträge sind daher steuerabzugsfähig.

Spendenkonto  

      Lebenshaus Schwäbische Alb e.V.
      Bank:       GLS Bank eG
      IBAN:       DE36 4306 0967 8023 3348 00
      BIC:         GENODEM1GLS

Für Mitgliedsbeiträge und Spenden ab 25 € werden automatisch Spendenbescheinigungen zugestellt, für niedrigere Beträge auf Anforderung (bitte bei Erstspenden Anschrift wegen Spendenbescheinigung angeben)

Mehr zu unseren Aktivitäten findet sich z.B. hier:

Hintergrundinfos zu Lebenshaus Schwäbische Alb

Über uns: Lebenshaus Schwäbische Alb (aktuelle Infos über die Arbeit von Lebenshaus Schwäbische Alb )
Möglichkeiten der Unterstützung .

Websites:

www.lebenshaus-alb.de und

www.kriegsdienstverweigerer-geschichten.de

Kontaktaufnahme

Wer Kontakt mit uns aufnehmen möchte, kann dies tun über Telefon (07574-2862), Fax (07574-91110), Brief (Bubenhofenstr. 3, 72501 Gammertingen) oder E-Mail (info@lebenshaus-alb.de).

Um Info-Materialien anzufordern bzw. für den Antrag auf Fördermitgliedschaft, für die Ausstellung einer Einzugsermächtigung und Weiteres kann die PDF-Datei Rückantwort-Formular ausgedruckt und ausgefüllt an uns zurückgesandt werden.

Veröffentlicht am

20. Februar 2021

Artikel ausdrucken