Innenpolitische Folgen des Afghanistanabzugs: PRO ASYL fordert Abschiebestopp und Neubewertung der Lage von GeflüchtetenAls Reaktion auf den beschlossenen Abzug von USA und Verbündeten fordert PRO ASYL einen sofortigen Abschiebestopp und eine Neubewertung der Lage von Geflüchteten. "Afghanistan wird nun noch mehr zum Talibanland, die Innenministerien von Bund und Ländern müssen die monatlichen Abschiebungen stoppen. Wir fordern jedes Bundesland auf, selbst in eigener Verantwortung den rechtlich zulässigen 3‑monatigen Abschiebstopp zu verfügen und bei der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern im Juni eine bundesweite Regelung herbeizuführen", so Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. Die Machtübernahme der Taliban ist absehbar. Abschiebungen sind ein Vabanquespiel, das Menschenleben gefährdet. PRO ASYL fordert zudem eine sofortige Neubewertung der Verfolgungssituation durch das Auswärtige Amt und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). "Bereits früher und jetzt erst Recht ist die Argumentation des BAMF, es gäbe dort sichere Gebiete, in die Verfolgte gehen könnten, wie eine Fata Morgana, die sich in Luft auflöst. Kein Oppositioneller ist dort sicher. Das BAMF muss umgehend seine Entscheidungspraxis ändern. Wer verfolgt ist braucht Schutz und darf nicht mehr mit der irrealen Argumentationsfigur, es gäbe sichere Gebiete abgelehnt werden", fordert Burkhardt. Zu Tausenden hat das BAMF in der Vergangenheit junge verfolgte Männer mit der Argumentation abgelehnt, sie könnten in den Städten vor Verfolgungsmaßnahmen sicher sein. Dort waren die westlichen Truppen überwiegend stationiert. Zahlreiche Gerichte, leider nicht alle, haben im Jahr 2020 ablehnende Bescheide des BAMF aufgehoben. Der Anteil der nach einer inhaltlichen Überprüfung durch die Gerichte für rechtswidrig erklärten BAMF-Bescheide ist im Jahr 2020 deutlich gestiegen. Bei Flüchtlingen aus Afghanistan wurden rund 60 Prozent der gerichtlich inhaltlich überprüften BAMF-Bescheide aufgehoben (2019: 48,7). Quelle: PRO ASYL - Pressemitteilung vom 15.04.2021. Veröffentlicht amArtikel ausdruckenWeitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von |
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