Gerichte verurteilen das Politikversagen im KlimaschutzVon Hans-Josef Fell Dass weltweit, auch in Deutschland, die politischen Maßnahmen und Ziele bis heute völlig unzureichend sind, um die Menschheit vor dem Eintritt in eine unbeherrschbare Heißzeit zu schützen, wird immer offensichtlicher. Dabei geht es gar nicht erstrangig um den Schutz des Klimas, sondern insbesondere um den Schutz der Menschheit, vor dem Ende der eigenen Zivilisation. Dass das nicht die ferne Zukunft, sondern schon heute Teile der Menschheit betrifft, zeigt ein jüngster Bericht des Internal Displacement Monitoring Center (IDMC) . So mussten im letzten Jahr schon ca. 40 Millionen Menschen vor allem in Asien und Afrika aus ihrer Heimat fliehen, weil ihnen Wetterextreme infolge der Erderwärmung vor Ort kein Überleben mehr ermöglichten. Dass die Welttemperatur massiv und viel schneller als bislang angenommen steigt, hat gerade wieder die Weltorganisation für Meteorologie (WMO) in Genf aufgezeigt . Nach ihren neusten Daten wird die Erdtemperatur in einem der fünf Jahre von 2021 bis 2025 den Wert von 1,5 Grad über dem vorindustriellem Niveau erreichen. Zurzeit liegt die Wahrscheinlichkeit dafür bei 40 Prozent. Zu Erinnerung: Einen Anstieg von 1,5 Grad peilt die Staatengemeinschaft nach dem Pariser Klimaschutzabkommen eigentlich als Obergrenze bis zum Ende des Jahrhunderts an. Daher ist es höchst anerkennenswert, dass vor allem junge Menschen angesichts der düsteren Aussichten für ihre Zukunft auch zum Mittel des gewaltfreien zivilen Ungehorsams greifen. So taten es mutige Menschen aus Protest gegen das Unrechtsregime in der DDR, was letztendlich zur deutschen Einheit führte, aber auch die Bürgerrechtsbewegung in den USA unter Martin Luther King oder die Anti-Apartheitsbewegung in Südafrika unter Nelson Mandela. Während es in diesen Fällen um die unmittelbare Forderung nach Freiheit, Gerechtigkeit und gesellschaftlicher Teilhabe ging, sind Protestaktionen für adäquaten Klimaschutz ein Kampf für zukünftige Freiheiten und Frieden, die jetzt eingefordert werden. Gerade aufgrund der Ungleichzeitigkeit werden diese oftmals als zu extrem wahrgenommen. Aber genau das sind sie nicht. Klimaschutz ist in den letzten 40 Jahren nicht durchgeführt worden. Da helfen auch aktuell keine kleinen Schritte in die richtige Richtung. Wir brauchen massive Umstellungen auf globaler Ebene, um unsere zivilisatorischen Errungenschaften zu erhalten. Dafür sind auch Formen des gewaltfreien zivilen Ungehorsams nötig, denn ohne scheint sich nichts zu bewegen. Hier können Sie meine Rede bei Extinction Rebellion (XR) anhören , die ich auf ihrem letzten virtuellen Kongress gab. Denn unter anderem XR organisiert mutige gewaltfreie Widerstandsaktionen gegen das politische Versagen im Klimaschutz. Doch alle, die aus Verzweiflung vor dem Politikversagen mit zivilem gewaltfreien Ungehorsam agieren, kommen automatisch mit dem Gesetz in Konflikt und landen nicht selten vor Gericht . Dabei gehören nicht diese mutigen jungen Menschen vor Gericht, sondern alle Staatenlenker:innen und Manager:innen der fossilen Wirtschaft, die bisher entgegen allen seit vielen Jahrzehnten bekannten Gefahren der Erdüberhitzung ein "Weiter So" mit sogar ansteigenden Treibhausgasemissionen organisierten, statt sie völlig zu stoppen. Ermutigend ist, dass in jüngerer Zeit zunehmend Regierungen und Konzerne auf der Anklagebank sitzen und viele Richter:innen das Versagen von ihnen erkennen und entsprechend urteilen. Ein diesbezüglicher Paukenschlag war der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes, welches der Bundesregierung in Deutschland ein Versagen im Klimaschutz und vollkommen unzulängliche Vorsorge für die Lebensgrundlagen der jungen Generation attestierte . Doch auch die daraufhin erfolgten jüngsten Vorschläge der Bundesregierung mit dem Vorziehen des Zieles von Klimaneutralität bis 2045 sind kein wirksamer Klimaschutz, der den Eintritt der Menschheit in eine unbeherrschbare Heißzeit verhindern könnte. Auch in anderen Ländern gibt es sehr ermutigende GerichtsentscheidungenSo haben Richter:innen in Australien ähnlich wie das Bundesverfassungsgericht ein bemerkenswertes Urteil zum Schutz der Lebensgrundlagen für die jüngere Generation gefällt: Der Anwalt von acht klagenden Jugendlichen, David Barnden, erklärte: "Das war ein historisches Urteil. Das Gericht hat festgestellt, dass die Ministerin eine Sorgfaltspflicht gegenüber Kindern und schwächeren Personen hat." Auch in den Niederlanden sprachen Richter:innen sich für Klimaschutz aus und verurteilten den niederländischen Ölkonzern Shell , einen der größten Klimazerstörer der Welt, seine Emissionen bis 2030 wesentlich stärker zu senken, als von Shell ursprünglich vorgesehen. Dies ist gleichbedeutend damit, dass Shell gar nicht mehr soviel Erdöl verkaufen darf, wie geplant. Gut so, nun müssen die übermächtigen Ölkonzerne fürchten, dass sie mit ihren klimazerstörenden Geschäftsmodellen nicht mehr weiterkommen. Bemerkenswert ist auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes , der die polnische Regierung in Warschau anwies, den Abbau in der Braunkohlemine Turów an der Grenze zur Tschechischen Republik sofort einzustellen. Geklagt hatte die Regierung des Nachbarn Tschechien, der selbst viele Braunkohleminen betreibt. In Tschechien sieht die Regierung offensichtlich keine Probleme mit dem höchst umweltzerstörenden Braunkohleabbau, aber beim Nachbarn Polen sehr wohl. Welch schizophrene Klage der tschechischen Regierung. Dass die polnische Regierung sich aber nicht an das Gerichtsurteil halten will, zeigt nur auf, wie stark die Interessen der klima- und umweltzerstörenden Kohlekonzerne für ihre Interessen ganze Regierungen im Griff haben. Die Rechtsstaatlichkeit wird in Polen offensichtlich auch dann mit Füßen getreten, wenn es um Überlebensfragen der Menschen angesichts von Klima- und Umweltschutz geht. Auch in Griechenland wurde Anfang 2020 per Gerichtsbeschluss der Bau eines neuen Kohlekraftwerkes gestoppt , sowie die Betriebsgenehmigung eines laufenden Kraftwerkes entzogen. Nur - die griechische Regierung setzt sich darüber hinweg und will den Kohleausstieg insgesamt erst 2025 umsetzen, was bedeutet, dass auch das laufende Kraftwerk mit Sondergenehmigungen trotz Entzug der Betriebsgenehmigung rechtswidrig weiterläuft. Was ist das für eine Welt, auch in der EU und Deutschland, wo Gerichte klar für Klima- und Umweltschutz Recht sprechen, Regierungen sich aber nicht daran halten. Ich verstehe völlig angesichts solcher rechtswidriger, sogar Gerichtsurteile missachtenden Politik, dass junge Menschen ihre Frustration auch mit gewaltfreiem Ungehorsam öffentlich kundtun. Immerhin missachten Regierungen deren zukünftige Lebensgrundlagen, wie Gerichte zunehmend feststellen. Doch Regierungen von Deutschland über Australien bis nach Polen und Griechenland setzen sich sogar über solche Gerichtsurteile hinweg und organisieren weiterhin keine Klima- und Umweltschutzpolitik, die die Klimaschutzziele von Paris tatsächlich einhalten würden. 1,5°C - so beteuern sie alle - wollen sie einhalten, doch dies wird schon vor 2030 überschritten sein. Dennoch machen sie alle eine klare Politik, die selbst nach Überschreiten von 1,5° mit weiteren Emissionen nur dazu beiträgt, den Erdtemperaturanstieg weit über 2°C hinaus aufzuheizen. Ein Schutz der Menschheit vor der rasant steigenden Zahl an Katastrophen als Folge der Erdüberhitzung findet auch in Deutschland trotz gerichtlicher Anordnung schlicht nicht statt, auch nicht mit dem neuen Klimagesetzentwurf der Bundesregierung. Die Katastrophenauswirkungen werden dann nicht mehr nur Menschen wie heute schon in Afrika und Asien treffen. Es wird auch uns in Deutschland treffen. Die heute klagenden und protestierenden Jugendlichen wissen, dass auch sie spätestens im Jahre 2050, so wie heute schon 40 Millionen Afrikaner:innen oder Asiat:innen auch aus Gegenden in Deutschland vertrieben werden, sei es aufgrund des ansteigenden Meeresspiegels in Norddeutschen Küstenstreifen oder das fränkischen Schweinfurter Becken nahe meiner Heimat, das dann so trocken wie die Savanne in Afrika sein wird, wie es die Main Post am 22. Februar 2021 titelte . Quelle: Hans-Josef Fell - 31.05.2021. Veröffentlicht amArtikel ausdruckenWeitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von |
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