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Bundeswehr darf bei Atomkriegsmanöver nicht mitwirken

Die Atomwaffenfrei-Kampagne begrüßt einen Bundestagsantrag der Linksfraktion, dem gemäß eine Teilnahme der Bundeswehr an dem im Herbst bevorstehenden Atomkriegsmanöver der NATO verboten werden soll. Mit dem am 10. Juni eingebrachten Antrag (Drs. 19/30601) wird die Bundesregierung aufgefordert, die Teilnahme von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr und ihrer Einsatzmittel (nuklearfähige Tornado-Flugzeuge) am NATO-Manöver "Steadfast Noon" auszuschließen.

Alljährlich im Oktober üben die USA mit den NATO-Staaten der nuklearen Teilhabe in Europa den Atomkrieg. Im letzten Jahr waren die auf den Fliegerhorsten Büchel und Nörvenich stationierten Luftwaffengeschwader der Bundeswehr an dem Manöver beteiligt. Das international geltende humanitäre Völkerrecht verbietet jedoch grundsätzlich jeden Einsatz von Atomwaffen und auch die Drohung mit Atomwaffen (Gutachten des Int. Gerichtshofes von 1996). Zudem hat Deutschland den Nichtverbreitungsvertrag unterzeichnet, der die unmittelbare und mittelbare Annahme von Atomwaffen durch Nichtnuklearstaaten verbietet. So hatte das Verteidigungsministerium selbst bis 2008 in der Taschenkarte der Soldat*innen den Befehl für ein striktes Einsatzverbot für Atomwaffen formuliert.

Die Kampagne "Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt" fordert in einem Demonstrationsaufruf zudem die vollständige Absage des Manövers "Steadfast Noon". "Wer Befehle zur Teilnahme an einem Atomkrieg erteilt oder befolgt, handelt rechtswidrig und begibt sich in den Bereich der Straftatbestände des Völkerstrafgesetzbuches", so Martin Singe, Sprecher der Kampagne. Die Friedensbewegung geht davon aus, dass das NATO-Manöver in diesem Jahr in der 41. Kalenderwoche stattfinden soll. Deshalb wird schon jetzt zu einer Demonstration am 8. Oktober zum Fliegerhorst Nörvenich mobilisiert. Vor der Bundestagswahl wird am 5. September um den Fliegerhorst Büchel eine demonstrative Menschenketten-Aktion stattfinden.

Quelle:  Kampagne "Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt"   - Pressemitteilung vom 22.06.2021. 

Veröffentlicht am

23. Juni 2021

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