Neu: Lebenshaus-Rundbrief Nr. 110
Wir hoffen, der neue Lebenshaus-Rundbrief stößt auf Ihr/Dein Interesse: Artikel auf der Website aus dem Rundbrief 110:
Als Beilage wurde dem Rundbrief der Einladungsflyer zu unserer 9. Tagung "’We shall overcome!’ Gewaltfrei aktiv für die Vision einer Welt ohne Gewalt und Unrecht" beigefügt, die wir für 16./17.10.2021 planen. Es freut uns, dass wir mit Karen Hinrichs, Thomas Gebauer und Klaus Pfisterer drei seit Jahrzehnten engagierte Menschen gewinnen konnten, die über ihre persönlichen Erfahrungen berichten werden. Abends steht die Szenische Lesung "Run Soldier Run" mit Rudi Friedrich und Talib Richard Vogl auf dem Programm und für den Sonntag eine Wanderung auf der Schwäbische Alb.
In eigener Sache
Lebenshaus Schwäbische Alb: Bitte um weitere UnterstützungWir freuen uns sehr, dass wir gerade unser Team mit Julia Kramer verstärken konnten, um uns gemeinsam für das Anliegen einer weltweit friedvollen und solidarischen, gerechten und umweltverträglichen Entwicklung zu engagieren. Da wir Julia ab 1. Juni 2021 zunächst für ein Jahr als neue Mitarbeiterin auf Minijob-Basis anstellen, muss unser Verein außer für sonstige vielfältige Aktivitäten auch die Kosten für 2 Minijobs und eine Teilzeitstelle aufbringen. Dabei sind wir weiter auf Ihre und Eure Unterstützung und Solidarität angewiesen. Wir freuen uns über jede Unterstützung, gerne mit einer Einzelspende oder gar regelmäßigen Spenden oder einer Fördermitgliedschaft. Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen, die das Engagement des Lebenshauses möglich machen! Mehr zu den Möglichkeiten der Unterstützung .
Lebenshaus Schwäbische Alb e.V. Der Verein Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V. ist durch das Finanzamt Sigmaringen als gemeinnützig und mildtätig anerkannt (aktueller Bescheid vom 22.07.2021). Spenden und Mitgliedsbeiträge sind daher steuerabzugsfähig. Ab 25 € werden automatisch Spendenbescheinigungen zugestellt, für niedrigere Beträge auf Anforderung (bitte bei Erstspenden Anschrift wegen Spendenbescheinigung angeben). Veröffentlicht amArtikel ausdruckenWeitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von |
|