Flucht aus dem Freiwilligen Wehrdienst im HeimatschutzMehr als 30 Prozent der Einberufenen zum Freiwilligen Wehrdienst im Heimatschutz haben den Dienst nach 4 Monaten schon wieder abgebrochen oder sind gar nicht erst angetreten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Deutschen Bundestag zurück. "Der neue Heimatschutzdienst ist nicht attraktiv und die mit dem Dienst verbundenen Erwartungen seitens der Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer lassen sich nicht erfüllen. Gerade für Minderjährige entpuppen sich die vermeintlichen Verlockungen, die mit dem Dienst verbunden sind, nach kurzer Zeit als Enttäuschung. Somit sind bereits in den ersten vier Monaten große Lücken im Freiwilligen Wehrdienst im Heimatschutz entstanden", so die Analyse von Klaus Pfisterer, Landessprecher der Deutschen Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) Baden-Württemberg. Tobias Pflüger, verteidigungspolitischer Sprecher der Linksfraktion und ebenfalls DFG-VK-Mitglied, hatte die Abbruchquote bereits im Juni 2021 erfragt. Damals lag diese noch bei 21 Prozent. "Bereits das war eine enorm schlechte Quote. Dass mittlerweile sogar mehr als 30 Prozent abbrechen, bestätigt mich in meiner Einschätzung: Der Wehrdienst im Heimatschutz ist eine Nullnummer und gehört abgeschafft." Zum 1.4. und 1.7. hatten insgesamt 592 Personen eine Einstellungszusage erhalten. Davon haben 49 Personen (8,9%) ihren Dienst nicht angetreten und 129 Personen (21,8%) haben den Dienst schon wieder abgebrochen. Zudem haben sich 57 Personen (9,6%) für ein anderes Dienstverhältnis in der Bundeswehr entschieden. Von den 57 einberufenen Minderjährigen hatten bis zum 31.7. schon 15 Minderjährige (26,3 Prozent) den Dienst wieder verlassen. Für die DFG-VK Baden-Württemberg kommen diese Ergebnisse nicht unerwartet. Seit vielen Jahren fordert sie von der Bundesregierung und vor allem Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer auf die Einberufung Minderjähriger zu verzichten, da damit gegen die UN-Kinderrechtskonvention verstoßen wird, die die Rekrutierung von Minderjährigen verbietet. Quelle: Deutsche Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) Baden-Württemberg - Pressemitteilung vom 15.09.2021. Veröffentlicht amArtikel ausdruckenWeitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von |
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