Europaweiter Aufruf für Schutz und Asyl für Deserteure und Kriegsdienstverweigerer aus Russland, Belarus und der UkraineAppell an Europäisches Parlament und Parlamentarische Versammlung des EuroparatesVon Connection e.V., WRI, IFOR und EBCO In einem gemeinsamen Appell an die Mitglieder des Europäischen Parlaments und der Parlamentarischen Versammlung des Europarats fordert ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis aus über 20 Ländern die europäischen Regierungen auf, russischen und belarussischen sowie ukrainischen Kriegsdienstverweigerern und Deserteuren Schutz und Asyl zu gewähren. Soldaten und Soldatinnen, die in diesem Krieg für Russland kämpfen, sind nach internationalem Recht Teil eines illegalen Angriffskrieges. Weiterhin ist es möglich, dass Belarus auf der Seite Russlands in den Krieg eintritt. Wer sich der Teilnahme am Krieg verweigert, muss mit Strafverfolgung rechnen. Damit sind sie nach der EU-Qualifikationsrichtlinie schutzberechtigt. In den meisten Mitgliedsstaaten der Europäischen Union hat die überwiegende Mehrheit der Betroffenen allerdings bisher keine Garantie für diesen Schutz erhalten. Die unterzeichnenden Organisationen fordern mit ihrem Appell, ihnen Schutz und Asyl zu gewähren. Es wird davon ausgegangen, dass unter den 300.000 Menschen, die Russland wegen des Krieges verlassen haben, viele Männer sind, die sich im Ausland in Sicherheit bringen wollen, um nicht in den Krieg geschickt zu werden. In den letzten Monaten haben etwa 20.000 Männer aus Belarus das Land verlassen, um der Rekrutierung zu entgehen. Es gibt auch ukrainische Kriegsdienstverweigerer, die nicht in diesem Krieg kämpfen wollen; etwa 3.000 Männer haben allein in Moldawien Asyl beantragt. Jedem Bürger, der bis zum 24. Februar 2022 in der Ukraine registriert ist, wird derzeit ein humanitärer Aufenthalt in der Europäischen Union gewährt. Das ist ermutigend. Wir müssen uns jedoch ernsthaft bedenken, was mit den ukrainischen Kriegsdienstverweigerern geschehen wird, wenn diese Regelung ausläuft. Die europäischen Länder sollten diese Menschen, die vor dem Krieg fliehen, unbürokratisch aufnehmen und ihnen ein dauerhaftes Bleiberecht gewähren. Das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung wurde unter anderem von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates und dem Europäischen Parlament anerkannt. Es muss für alle Menschen auf allen Seiten garantiert werden, auch für Soldaten und Soldatinnen. Tatsächlich ist das Recht in allen betreffenden Ländern eingeschränkt. Die europäischen Länder müssen dafür sorgen, dass das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung vollständig anerkannt wird. "Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass Kriegsdienstverweigerer und Deserteure aus den am Krieg in der Ukraine beteiligten Staaten sofortigen Schutz und Asyl erhalten", heißt es in dem Brief an die Parlamentarier*innen. Der Brief, der auch einen Resolutionsentwurf enthält, wurde vom Internationalen Versöhnungsbund (IFOR), der War Resisters’ International (WRI), dem Europäischen Büro für Kriegsdienstverweigerung (EBCO) und Connection e.V. (Deutschland) initiiert und wird von rund 60 weiteren Friedens-, Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen aus ganz Europa unterstützt, darunter auch Lebenshaus Schwäbische Alb e.V.
Quelle: Internationaler Versöhnungsbund (IFOR) , War Resisters’ International (WRI) , Europäisches Büro für Kriegsdienstverweigerung (EBCO) und Connection e.V. - Pressemitteilung vom 09.06.2022. Veröffentlicht amArtikel ausdruckenWeitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von |
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