Gewaltfreie Blockade des AKW Neckarwestheim-2 am SamstagAnti-Atom-Aktivist*innen organisieren gewaltfreie Sitzblockade des AKW Neckarwestheim-2 / Weiterbetrieb des Riss-Reaktors hochgradig fahrlässig / Festhalten an Atomkraft reißt gesellschaftlichen Konflikt wieder aufAnti-Atom-Aktivist*innen der Kampagne "Runterfahren" haben für das Wochenende (25.-27.11.) eine gewaltfreie Sitzblockade des AKW Neckarwestheim-2 angekündigt. Dieser ersten Warn-Blockade sollen weitere Aktionen Zivilen Ungehorsams folgen, falls die Abschaltung der AKW erneut in Frage gestellt wird. Hierzu erklärt Armin Simon von der bundesweiten Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt: "Mehr als 350 bisher entdeckte Risse an sicherheitsrelevanten Rohren sprechen eine deutliche Sprache: Das AKW Neckarwestheim-2 ist erkennbar alterungsgeschädigt, seit Jahren fehlen Sicherheitsnachweise. Ausgerechnet einen solchen Riss-Reaktor länger laufen lassen zu wollen, ist hochgradig fahrlässig. Die Bundesregierung hat bei ihrer Entscheidung zum Weiterbetrieb die gravierenden Sicherheitsmängel des AKW und die akute Gefahr eines nicht mehr beherrschbaren Atomunfalls dort schlicht ignoriert. Wer an Atomkraft festhält, reißt den gesellschaftlichen Konflikt darum wieder auf. Für die Stromversorgung ist das AKW Neckarwestheim-2 auch diesen Winter überflüssig. Das angeführte angebliche Netzstabilitätsproblem tritt laut Stresstest nur auf, wenn auf dem Strommarkt mehr Strom ins Ausland verkauft wird, als Leitungen dorthin zur Verfügung stehen. Mit den AKW hat es nichts zu tun. Wer sich ernsthaft Sorgen um die Stromversorgung im Winter macht, darf sich nicht auf eine Anlage wie Neckarwestheim-2 verlassen, die nicht nur geologisch, sondern auch juristisch auf unsicherem Grund steht: Mitte Dezember verhandelt der Verwaltungsgerichtshof Mannheim über die Betriebsgenehmigung des Riss-Reaktors." Hinweise:
Quelle: .ausgestrahlt - gemeinsam gegen Atomenergie - Pressemitteilung vom 24.11.2022. Veröffentlicht amArtikel ausdruckenWeitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von |
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