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US-Friedensaktivist geht für Proteste gegen US-Atomwaffen in Deutschland ins Gefängnis

Zum ersten Mal muss ein US-amerikanischer Friedensaktivist in Deutschland ins Gefängnis. John LaForge weigert sich, die gegen ihn verhängte Geldstrafe wegen Protesten (Go-In-Aktionen) - gegen die auf dem Bundeswehrstützpunkt Büchel (Eifel) stationierten US-Atomwaffen - zu zahlen. Er wurde vom Landgericht Koblenz zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen wegen zweifachem "Hausfriedensbruch" und "Sachbeschädigung" verurteilt, die ab dem 10. Januar 2023 als Ersatzfreiheitsstrafe in der JVA Billwerder in Hamburg verbüßt werden soll.

Um 10 Uhr findet eine Mahnwache vor der JVA Billwerder statt, um 11 Uhr wird LaForge von seinen Freunden und Mitstreitern verabschiedet (Adresse: Dweerlandweg 100, 22113 Hamburg).

John LaForge, 66, gebürtig aus Duluth, Minnesota, ist ein leitender Mitarbeiter der Anti-Atom-Gruppe Nukewatch. Nukewatch ist eine von 75 Friedensgruppen/-organisationen des bundesweiten Trägerkreises "Atomwaffen abschaffen - bei uns anfangen!", die die Kampagne "Büchel ist überall! atomwaffenfrei jetzt" seit 2016 durchführt (siehe www.atomwaffenfrei.de und www.buechel-atombombenfrei.de ).

Auf dem Fliegerhorst Büchel befinden sich etwa 20 US-Atombomben des Typs B61 unter der Aufsicht der 702nd Munitions Support Squadron der US Air Force. Die USA produzieren derzeit eine neue Generation von Atombomben für Büchel, die B61-12, und auch 35 neue Atombomber - die F35 Stealthjetfighter - wurden erst kürzlich von der "Ampel"-Regierungskoalition bestellt.

In den letzten 20 Jahren haben Aktivistinnen und Aktivisten der Friedensbewegung mehr als 16 Mal gegen ihre vom OLG Koblenz jeweils bestätigten Verurteilungen Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Zwei Beschwerdeführerinnen, die vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen wurden, haben auch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg angerufen. Die beiden obersten Gerichte sollen sich mit dem Vorwurf befassen, dass die Stationierung von US-Atombomben in Deutschland gegen das Völkerrecht verstoße, was sie bisher durch ihre Nichtannahme oder Ignorierung abgelehnt haben. Seit acht Monaten liegt die Beschwerde von John LaForge beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe unbeantwortet vor. LaForge sagt: "Für mich wäre die Zahlung der Geldstrafe ein symbolisches Schuldeingeständnis. Deshalb setze ich meinen Protest im Gefängnis fort. Das Völkerrecht steht über dem deutschen Recht und hätte zur Geltung gebracht werden müssen. Jetzt ist es an der Zeit, dass das Bundesverfassungsgericht diesem Konflikt nicht länger ausweicht und sich endlich der Sache annimmt!"

In seiner Verfassungsbeschwerde macht LaForge geltend, dass sowohl das Amtsgericht Cochem als auch das Landgericht Koblenz sein Recht auf Verteidigung verletzt haben, indem sie sich weigerten, sein Argument der "Verhinderung von Straftaten" zu berücksichtigen. Beide Gerichte weigerten sich, Sachverständige zur Erläuterung der internationalen Verträge zu hören, die die Herstellung von Massenvernichtungswaffen und die Weitergabe von Atomwaffen von einem Land an ein anderes verbieten - eine Praxis, die als "nukleare Teilhabe" in der NATO bekannt ist und durch den Atomwaffen-Nichtverbreitungsvertrag untersagt ist. In der Beschwerde wird außerdem argumentiert, dass die Politik der "nuklearen Abschreckung" eine kriminelle Verschwörung darstelle. LaForge beruft sich u.a. auf den rechtfertigenden Notstand gemäß § 34 StGB und wird von Rechtsanwältin Anna Busl aus Bonn vertreten.

"Im August, während der Atomwaffen-Nichtverbreitungsvertrags-Konferenz in New York haben sowohl Außenminister Tony Blinken als auch die deutsche Außenministerin Annalena Baerbock Russlands Atomwaffen verurteilt, aber sie haben es versäumt, die ‘forward-deployed’ US-Atomwaffen in Büchel zu erwähnen, die auf Russlands Nase gerichtet sind", sagte LaForge. Der deutsche Botschafter bei der UNO, Thomas Göbel, schrieb am 4. August 2022, dass die "nukleare Teilhabe" aus der Zeit vor dem Vertrag von 1970 stamme und daher legitim sei. LaForge sagte: "Das ist, als würde ein Sklavenhalter behaupten, er könne seine Sklaven auch nach dem amerikanischen Bürgerkrieg und dem 13. Zusatzartikel (Abschaffung der Sklaverei) in Ketten halten, weil er sie vor dem Krieg gekauft hat." Die Vereinigten Staaten sind die einzige Regierung, die Atomwaffen in anderen Ländern stationiert.

Quelle:  Kampagne "Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt"   - Pressemitteilung vom 09.01.2023.

Veröffentlicht am

10. Januar 2023

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