Schutz und Asyl für die Menschenrechtsverteidigerin Olga KaratchVon Connection e.V., Bund für Soziale Verteidigung, Europäisches Büro für Kriegsdienstverweigerung und anderen Als Urgent Action haben wir ein Protest eMail an die litauische Regierung vorbereitet, das Sie über https://de.Connection-eV.org/olgakaratch-form versenden können. Nachdem die litauischen Behörden der belarussischen Menschenrechtsverteidigerin Olga Karatch politisches Asyl verweigert haben, haben wir die internationale Kampagne #protection4olga gestartet, um Schutz und Asyl für die Leiterin der Organisation Our House zu fordern. Sie kämpft in Belarus seit Jahren für die Menschenrechte, darunter das Recht auf Kriegsdienstverweigerung, und wird daher in ihrem Herkunftsland, wo sie vom Regime als "Terroristin" bezeichnet wurde, verfolgt und mit der Todesstrafe bedroht. Am 18. August verweigerte Litauen ihr politisches Asyl und nannte Olga Karatch eine "Person, die eine Bedrohung für die nationale Sicherheit der Republik Litauen darstellt". Ihr wurde jedoch ein zweijähriger vorübergehender Aufenthalt im Land gewährt, wahrscheinlich aufgrund internationaler Briefe, die einige Politiker*innen und Stiftungen an die Behörden und an litauische Botschafter in verschiedenen Ländern geschrieben hatten. Dieser Status gibt ihr jedoch keine Sicherheit hinsichtlich ihres Status – die Behörden könnten diese Entscheidung jederzeit aufheben und beschließen, sie abzuschieben. Aus diesem Grund haben wir eine internationale Kampagne zum sofortigen Schutz der Menschenrechtsverteidigerin Olga Karatch gestartet. Die 1998 verabschiedete UN-Erklärung zu Menschenrechtsverteidiger*innen würdigt "die wertvolle Arbeit von Einzelpersonen, Gruppen und Verbänden, die zur wirksamen Beseitigung aller Verletzungen der Menschenrechte und Grundfreiheiten von Völkern und Einzelpersonen beitragen". Olga Karatch hat durch die von ihr geleitete Organisation "Unser Haus" zahlreiche Aktivitäten zur Überwachung und Verteidigung der Menschenrechte in Belarus und belarussischen Bürger*innen vorzuweisen, die in andere Länder – wie etwa Litauen – geflohen sind. Aus diesem Grund ist ihre Organisation vom Internationalen Friedensbüro (IPB) für den Friedensnobelpreis 2024 nominiert worden, zusammen mit der Russischen Bewegung für Kriegsdienstverweigerer und der Ukrainischen Pazifistischen Bewegung. Die Staaten sind verpflichtet, die Menschenrechte und Grundfreiheiten aller Bürger*innen zu schützen und insbesondere für Menschenrechtsverteidiger*innen, die "häufig Bedrohungen und Belästigungen ausgesetzt sind und unter Unsicherheit leiden", alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den "Schutz von Menschenrechtsverteidiger*innen zu gewährleisten sowohl auf lokaler als auch auf nationaler Ebene, auch in Zeiten bewaffneter Konflikte und der Friedenskonsolidierung", wie es in der UN General Assembly Resolution 66/164 heißt. Wir äußern unsere tiefe Besorgnis darüber, dass "in einigen Fällen nationale Sicherheits- und Terrorismusbekämpfungsgesetze sowie andere Maßnahmen, beispielsweise Gesetze zur Regulierung zivilgesellschaftlicher Organisationen, missbraucht wurden, um Menschenrechtsverteidiger*innen ins Visier zu nehmen, oder ihre Arbeit behindert und ihre Sicherheit in gewisser Weise gefährdet haben" , wie es in der Resolution 22/6 des UN-Menschenrechtsrats von 2013 zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern heißt. Die Resolution verpflichtet alle Staaten dazu, diejenigen zu schützen und nicht zu kriminalisieren, die sich für die Verteidigung der Menschenrechte einsetzen.
Als Urgent Action haben wir ein Protest eMail an die litauische Regierung vorbereitet, das Sie über https://de.Connection-eV.org/olgakaratch-form versenden können. Hintergrundmaterial erstellt von Our House (Nash Dom)
Quelle: Connection e.V. - 25.08.2023. Veröffentlicht amArtikel ausdruckenWeitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von |
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