Protest vor dem Bundesverfassungsgericht am 22. September 2023 um 11.55 UhrUnter dem Motto "Justitia aufwecken!" protestiert die bundesweite Kampagne "Büchel ist überall - atomwaffenfrei jetzt!" am 22.9.2023 ab "Fünf vor Zwölf" mit einer Performance, Redebeiträgen und Musik vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe gegen die Einbindung Deutschlands in die US-Atomkriegsstrategie, die sogenannte Nukleare Teilhabe. Die deutsch-US-amerikanische Vereinbarung der "Nuklearen Teilhabe" in der NATO sieht die Stationierung von etwa zwanzig US-amerikanischen Atombomben auf dem Bundeswehr-Flughafen Büchel (Eifel) und im Kriegsfall den möglichen Einsatz dieser Massenvernichtungswaffen durch Piloten der Bundeswehr vor. Das Taktische Luftwaffengeschwader 33 der Bundeswehr, das zurzeit in Nörvenich (NRW) stationiert ist, übt regelmäßig Einsätze und den Abwurf von Atombomben. Friedensbewegte sahen sich immer wieder genötigt, zu dem Mittel des Zivilen Ungehorsams zu greifen. Ihre Go-In-Aktionen stehen in direktem Zusammenhang mit den Verfassungsbeschwerden. Die Beschwerdeführenden hatten gegen ihre Verurteilungen Verfassungsbeschwerden eingelegt, da die Vorgerichte die Kriterien des Rechtfertigenden Notstands (§ 34 StGB) und die Argumentationen zur Völkerrechtswidrigkeit der Atomwaffenstationierung nicht hinreichend geprüft hätten. Kampagnensprecherin Marion Küpker erklärt: "Alle Beschwerdeführenden beklagen, dass ihnen ihr ‚Recht auf ein faires Verfahren‘ gemäß Art. 6 EMRK versagt wurde, da die Vernehmung von Entlastungszeugen von den Gerichten abgelehnt wurde. Damit wurde ihnen ihr ‚Anspruch auf rechtliches Gehör‘ gemäß Art. 103 Grundgesetz verweigert. Das Internationale Recht steht über dem nationalen Recht. Darum hätten die benannten (Völkerrechts-)ExpertInnen in den Gerichtsverfahren als Zeugen zugelassen werden müssen. Und dieses, obwohl Deutschland laut Atomwaffen-Nichtverbreitungsvertrag u.a. verpflichtet ist, Atomwaffen weder mittelbar noch unmittelbar anzunehmen. Die durch unsere Regierung praktizierte vertragsbrüchige Atomwaffen-Stationierung bedroht unser aller Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit." Die Kampagne hebt hervor, dass das Verfassungsgericht keine der Beschwerden angenommen hat, die 20 Personen seit 1997 im Zusammenhang mit Aktionen gegen die "Nuklearen Teilhabe" eingereicht haben. Sie fordert die Überprüfung der Atomwaffen-Stationierung durch die Obersten Gerichte! Das Kampagnenziel ist, dass die ca. 20 Atombomben abgezogen werden und die deutsche Regierung dem UN-Atomwaffenverbotsvertrag beitritt. Aktuell haben sechs der vom Verfassungsgericht Abgewiesenen Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingereicht. Darunter befinden sich zwei FriedensaktivistInnen aus den USA. Im Anschluss an den BVerfG-Protest starten die Beschwerdeführenden um 11 Uhr mit einer Radtour vom Karl-Wilhelm-Denkmal (nahe dem BVerfG) Richtung Straßburg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, wo sie am 25. September um 11 Uhr eine weitere Performance-Kundgebung veranstalten. Für den Vorabend am 21. September laden die Beschwerdeführenden zu einer Informationsveranstaltung im Internationalen Begegnungszentrum (IBZ Karlsruhe, Kaiserallee 12d, 19 Uhr) ein. Quelle: Kampagne "Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt" - Pressemitteilung vom 18.09.2023. Veröffentlicht amArtikel ausdruckenWeitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von |
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