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ECCHR und palästinensische Menschenrechtsorganisationen klagen gegen deutsche Waffenexporte nach Israel

Mit dem Ziel die von der deutschen Regierung erteilten Exportgenehmigungen für Waffenlieferungen nach Israel aufzuheben, hat das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) - mit Unterstützung des Palestinian Center for Human Rights (PCHR) in Gaza, dem Al Mezan Center for Human Rights in Gaza und der Menschenrechtsorganisation Al Haq aus Ramallah - eine Klage beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Die Klage reichen wir im Namen von fünf im Gazastreifen lebenden Palästinensern ein, deren Familienangehörige bei israelischen Raketenangriffen getötet wurden.

Einer unserer Kläger erklärte in einer eidesstattlichen Versicherung: "Ich habe die meisten meiner Verwandten verloren. Ich habe auch mein Haus verloren und bin obdachlos. Bewohnte Gebiete und öffentliche Einrichtungen werden überall wahllos und intensiv bombardiert. Es gibt keinen sicheren Ort in Gaza, und ich habe das Gefühl, dass mein Leben wegen der israelischen Militäroperationen ständig in Gefahr ist."

"Völkerrecht und Menschenrechte sind fundamental", sagte ECCHR-Generalsekretär Wolfgang Kaleck. "Eine Grundvoraussetzung für eine regelbasierte und menschenrechtsorientierte deutsche Außenpolitik ist die Achtung des Rechts in der eigenen Entscheidungsfindung. Deutschland kann seinen Werten nicht treu bleiben, wenn es Waffen in einen Krieg exportiert, in dem schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht offensichtlich sind."

Wir fordern das Gericht auf, im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes die von der Bundesregierung erteilten Exportgenehmigungen für Waffenlieferungen nach Israel auszusetzen. In der Klage führen wir aus, warum es Grund zu der Annahme gibt, dass Deutschland seine nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz geforderten völkerrechtlichen Verpflichtungen nicht nachkommt und diese verletzt. Insbesondere machen die Kläger Verstöße gegen die Gemeinsame europäische Rüstungskontrolle, den Vertrag über den Waffenhandel, die Völkermordkonvention, die Genfer Konventionen und die Menschenrechte durch die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen für von Israel beantragte Kriegswaffen geltend. Bei diesen Rechtsverletzungen werden Kriegswaffen derselben Kategorie, für die Deutschland Genehmigungen erteilt, zur Tötung, Vertreibung und Zerstörung von Zivilist*innen und ziviler Infrastruktur in Gaza sowie zur Kontrolle und Einschränkung der Einfuhr und der Verteilung humanitärer Hilfe eingesetzt.

Deutschland hat 2023 eine Genehmigung für die Ausfuhr von 3.000 Panzerabwehrwaffen nach Israel erteilt, der Antrag für 10.000 Schuss 120-mm-Präzisionsmunition für israelische Panzer ist noch nicht beschieden. Eine große Anzahl anderer Komponenten, wie Motoren für Panzer, wurden ebenfalls genehmigt und exportiert, so dass Deutschland nach den USA der zweitgrößte Waffenlieferant für Israel ist.

Raji Sourani, Direktor des Palestinian Center for Human Rights (PCHR) in Gaza: "Deutschland sollte Israel ultimativ auffordern die Aggression in Gaza zu beenden. Israel muss aufhören Zivilist*innen anzugreifen. Dafür wäre ein Stopp der Waffenlieferungen ein wichtiges politisches Zeichen. Das internationale Recht, das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte sind dazu da, die Zivilbevölkerung in Kriegszeiten zu schützen. Stattdessen erleben wir, wie Hunde die Leichen unser Kinder in den Ruinen von Gaza fressen. Niemand in Gaza weiß, ob er in einer Stunde noch am Leben sein wird. Deutschland sollte keine einzige Patrone mehr liefern, die uns in Gaza tötet und einen sofortigen Waffenstillstand fordern."

Issam Younis, Direktor des Al Mezan Zentrums für Menschenrechte in Gaza: "Im Angesicht des genozidalen Militäreinsatzes Israels gegen Gaza wäre eine Fortsetzung des Waffenhandels mit Israel nicht nur ein moralischer Affront, sondern auch ein eklatanter Verstoß gegen das Völkerrecht. Die jüngste Resolution des UN-Menschenrechtsrates, in der alle Staaten aufgefordert werden, den Verkauf, die Weitergabe und die Umleitung von Waffen, Munition und anderer militärischer Ausrüstung an Israel einzustellen, unterstreicht die Dringlichkeit dieser Angelegenheit. Dass Deutschland gegen die Resolution gestimmt hat, zeigt, dass es seine internationalen Verpflichtungen in besorgniserregender Weise vernachlässigt. Mit dieser Klage fordern wir Deutschland auf, seiner juristischen Verantwortung gerecht zu werden oder es wird sich dem Verdacht der Mittäterschaft bei den schweren Menschenrechtsverstößen in Gaza aussetzen."

Shawan Jabarin, Direktor von Al Haq in Ramallah: "Wir erinnern Deutschland an seine erga omnes Verpflichtungen zum Schutz des palästinensischen Volkes. Deutschlands Bewaffnung Israels bedeutet eine eklatante Missachtung der Feststellung des Internationalen Gerichtshofs, dass ein plausibler Fall von Völkermord vorliegen könnte. In Kenntnis des israelischen Vorgehens stattet Deutschland Israel weiterhin mit Waffen aus, um das palästinensische Volk zu zerstören - indem es unschuldige Neugeborene, Kinder, Frauen, Männer, ältere Menschen, Journalisten, Ärzte und viele andere tötet - und damit die schwersten internationalen Verbrechen des 21. Jahrhunderts begeht. Deutschlands Handlungen zerstören nicht nur das palästinensische Volk, sie zerstören die auf Regeln basierende internationale Ordnung, in der die grundlegendsten Gebote der Menschlichkeit verankert sind."

Quelle: European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) - Pressemitteilung vom 12.04.2024.

Veröffentlicht am

12. April 2024

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