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Kriegsdienstverweigerung ist Menschenrecht

Gewissensentscheidungen auch gerade im Krieg respektieren

Der Vorsitzende der Jungen Union, Johannes Winkel, hat kürzlich (ZEIT-online v. 26.6.2024) gefordert, jungen ukrainischen Männern, die in Deutschland Schutz vor einem Militäreinsatz suchen, den Status als Geflüchtete zu entziehen und alle finanziellen Leistungen zu streichen, um sie dadurch aufzufordern, in ihr Heimatland zurückzukehren und somit wieder dem Kriegsdienst zur Verfügung zu stehen. Auch Stimmen aus der CSU gehen in diese Richtung. Der Status etlicher aus Russland geflohener Männer ist in Deutschland ebenso gefährdet.

Der Bundesvorsitzende von pax christi, Gerold König, erklärt dazu: "Die ukrainischen Männer und Frauen, die seit Beginn des russischen Kriegs gegen die Ukraine in Deutschland als Geflüchtete leben, sind nicht gekommen, um sich irgendeinem Dienst oder einer Verpflichtung zu entziehen, sondern weil sie akut von Angriffen der russischen Armee bedroht oder bereits von Verfolgung und Repressionen in den besetzten Gebieten bedrängt waren. Sie wollen ein Ende des Tötens und können aus Gewissensgründen daran nicht weiter teilhaben. Sie haben teilweise ihre Existenzgrundlage aufgegeben und ihre Freunde, Familien und ihre Heimat verlassen. Sie haben aufgrund der Lage einen Status des Aufenthaltes als Geflüchtete nach Rechtslage der Europäischen Union (sog. Massenzustromrichtlinie). Sie konnten bisher darauf vertrauen, dass die Bundesrepublik Deutschland diese Standards aus grundsätzlichen Überlegungen einhalten, eben weil die Bedrohungslage in der Ukraine realistisch erkannt wird."

Die Verweigerung des Kriegsdienstes aus Gewissensgründen ist von den Vereinten Nationen seit 1987 als Menschenrecht anerkannt und gehört somit auch zu den Standards des internationalen bzw. europäischen Rechts. Auch die Ukraine hat sich diesen Prinzipien verpflichtet, zurzeit aber die Anerkennung auf Verweigerung ausgesetzt.

Auch wenn die Infrastruktur in der Ukraine selbst durch den Krieg stark zerstört wurde, auch wenn die Bemühungen um den Aufbau demokratischer Strukturen gerade von jungen Menschen angestrebt werden und dazu jede Unterstützung gebraucht wird, darf dadurch das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung nicht ausgehebelt werden.

Deutsche Politik sollte sich aus diesen innerukrainischen Fragen heraushalten und die Probleme nicht für eigene Ziele missbrauchen. Vielmehr kommt es darauf an, die eigenen Wertvorstellungen auch in Krisenzeiten aufrechtzuerhalten.

Wenn jetzt aus durchsichtigen materiellen Gründen der Schutzstatus von Geflüchteten stückweise infrage gestellt wird, ist das ein Mangel an Glaubwürdigkeit deutscher und europäischer Politik.

Es ist zu befürchten, dass mit dem Hinweis auf die Wehrpflicht in der Ukraine und die Forderungen nach Unterstützung des ukrainischen Militärs nur ein Einstieg in den Rückbau der Hilfe für Geflüchtete angestrebt wird, das Aufenthaltsrecht wird dann nach Zweckmäßigkeit und Kassenlage gewährt.

pax christi fordert alle diejenigen auf, die beabsichtigen durch Kürzungen an Unterstützungsmaßnahmen, junge Menschen zu zwingen, in ihr Heimatland zurückzukehren und gegen ihr Gewissen Kriegsdienst mit der Waffe leisten zu müssen, ihre Haltung zu überdenken und das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung dadurch anzuerkennen, dass Deutschland diesen jungen Menschen ohne jede Einschränkung Schutz gewährt.

Quelle:  pax christi Deutschland - Pressemitteilung vom 02.07.2024.

Veröffentlicht am

02. Juli 2024

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