Schutz für belarussische Kriegsdienstverweiger*innen wie Vitali Dvarashyn und Mikita SvirydSie sind in Litauen von einer Abschiebung nach Belarus bedroht!Gemeinsame Pressemitteilung Litauen sollte belarussische Kriegsdienstverweiger*innen und Deserteur*innen schützen, ihnen einen angemessenen Rechtsschutz gewähren und ihre Abschiebung nach Belarus dringend verhindern! Die unterzeichnenden Organisationen sind zutiefst besorgt über die Drohung der litauischen Behörden, den belarussischen Kriegsdienstverweigerer Vitali Dvarashyn und den belarussischen Deserteur Mikita Sviryd nach Belarus abzuschieben. Dort droht ihnen Verfolgung, Inhaftierung – und im Falle von Desertion – die Todesstrafe. Wir fordern die litauischen Behörden zum sofortigen Handeln auf, um die Abschiebung betroffener Personen nach Belarus zu verhindern und ihnen Asyl in Litauen zu gewähren, wo sie seit Jahren Schutz suchen. Der belarussische Kriegsdienstverweigerer Vitali Dvarashyn wurde, wie andere belarussische Asylsuchende in Litauen, im Jahr 2023 nach sieben Jahren Aufenthaltsgenehmigung in Litauen zu einer "Bedrohung der nationalen Sicherheit" erklärt. In der Folge wurde er in einem Flüchtlingslager in Einzelhaft gehalten. Am 29. Mai 2024 wurde ihm Asyl mit der Begründung verweigert, dass er in Belarus nicht in Gefahr sei. Am 13. Juni 2024 entkam er seiner Verhaftung und der Gefahr einer sofortigen Abschiebung und tauchte aus Angst unter. Dem belarussischen Deserteur Mikita Sviryd wurde am 20. November 2023 Asyl verweigert. Obwohl er wie Vitali Berufung eingelegt hat, wurde ihm nicht gestattet, seinen Fall in einer Anhörung vorzutragen. Das ist jedoch insbesondere wegen der Wiedereinführung der Todesstrafe in Belarus von großer Bedeutung. Er sucht daher verzweifelt nach Möglichkeiten, sein Leben zu schützen. Wir fordern die litauischen Behörden auf, die Abschiebung von Vitali Davarshyn und Mikita Svyrid sowie aller anderer Deserteur*innen und Kriegsdienstverweiger*innen nach Belarus dringend zu verhindern und ihnen einen angemessenen Schutz in Litauen zu gewähren. Wie die UN-Sonderberichterstatterin zur Lage der Menschenrechte in Belarus, Anais Marin, während der letzten Sitzung des UN-Menschenrechtsrates berichtet hat, ist die Menschenrechtslage in Belarus alarmierend. Belarus ist kein sicheres Land für Kriegsdienstverweiger*innen und Deserteur*innen. Die UN-Sonderberichterstatterin hat zudem hervorgehoben, dass "die Regierung [von Belarus] weiterhin aktiv die militärische Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine unterstützt"A/HRC/56/65, par 14. https://tinylink.net/zHEbv .. Wir sind beunruhigt, dass solche Informationen von den litauischen Behörden nicht berücksichtigt werden. Stattdessen halten sie an der Überzeugung fest, dass eine Rückkehr nach Belarus für abgelehnte Deserteur*innen und Kriegsdienstverweiger*innen sicher ist. "Das ist nicht wahr", erklärt Olga Karatch vom Internationalen Zentrum für Bürgerinitiativen Nash Dom, "Vitali Dvarashyn und Mikita Svyrid drohen Verfolgung und Gefängnis, wenn sie gewaltsam nach Belarus zurückkehren müssen. Für Deserteur*innen wie Mikita ist sogar die Todesstrafe möglich. Das muss mit allen Mitteln verhindert werden." Auch sind wir zutiefst besorgt darüber, dass die litauische Migrationsbehörde die Berichte des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte über die Menschenrechtslage in Belarus nicht für relevant hält.Verwaltungssache Nr. eA-2053-789/2024 der Litauischen Migrationsbehörde vom 23. Juli 2024. https://news.house/62606 . Die strafrechtliche Verfolgung bei Kriegsdienstverweigerung"Umgehung der Einberufung zum Militärdienst bei der Mobilmachung (Art. 434), Umgehung der regelmäßigen Einberufung zum aktiven Militärdienst (Art. 435), Nichterscheinen von Reservist*innen oder Militärdienstpflichtigen zur militärischen Ausbildung oder zum Sonderunterricht (Art. 436), Umgehung der militärischen Registrierung durch Militärdienstpflichtige (Art. 437)." Europäisches Büro für Kriegsdienstverweigerung, Jahresbericht, S. 46-47. https://ebco-beoc.org/sites/ebco-beoc.org/files/2024-05-15-EBCO_Annual_Report_2023-24.pdf ., die ständigen Verletzungen des Menschenrechts auf Kriegsdienstverweigerung und die Wiedereinführung der Todesstrafe für Deserteur*innen sind deutliche Beweise dafür, dass Belarus kein sicheres Land für Kriegsdienstverweiger*innen darstellt. Die unterzeichnenden Organisationen fordern Litauen auf, die Abschiebung von belarussischen Deserteur*innen und Kriegsdienstverweiger*innen unverzüglich zu verhindern und ihnen angemessenen Schutz zu gewähren. Wie in den UNHCR-Richtlinien zum internationalen Schutz hervorgehoben wird, haben Kriegsdienstverweiger*innen einen Anspruch auf den Flüchtlingsstatus, wenn sie in ihrem eigenen Land von Verfolgung bedroht sindUNHCR, Richtlinien zum internationalen Schutz Nr. 10: Ansprüche auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft im Zusammenhang mit dem Militärdienst im Rahmen von Artikel 1A (2) des Abkommens von 1951 und/oder des Protokolls von 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge. https://www.unhcr.org/sites/default/files/legacy-pdf/529efd2e9.pdf .. Dies gilt in vollem Umfang für belarussische Kriegsdienstverweiger*innen. Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ist ein Menschenrecht, das mit dem Menschenrecht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit verbunden ist, so auch in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Artikel 10 - Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Es sollte daran erinnert werden, dass in Belarus ein hohes Risiko der Rekrutierung und Mobilisierung zur Unterstützung des Angriffskrieges der Russischen Föderation in der Ukraine besteht, was zusätzlich eine Verletzung des internationalen Rechts darstellt. Die unterzeichnenden Organisationen fordern Litauen und die anderen Mitglieder der Europäischen Union dringend auf, Kriegsdienstverweiger*innen und Deserteur*innen uneingeschränkt zu schützen, die aus Belarus fliehen, wo sie verfolgt werden und ihr Recht auf Kriegsdienstverweigerung nicht anerkannt wird. Die europäischen Institutionen werden dazu aufgefordert, die vollständige Umsetzung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung in allen Mitgliedsstaaten sicherzustellen. Unterzeichnet von:
Weitere Informationen zu den genannten Einzelfällen:
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