Zwei Jahre nach Teilmobilmachung: Weiter kein Asyl für russische Kriegsdienstverweiger*innenAuch zwei Jahre nach der am 21. September 2022 von Präsident Putin erklärten Teilmobilmachung wird russischen Verweiger*innen des Ukrainekrieges in Deutschland in aller Regel kein Asyl gewährt. Connection e.V. liegen inzwischen mehr als ein Dutzend ablehnende Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vor. Wesentliches Argument ist, dass keine "beachtliche Wahrscheinlichkeit" für eine Einberufung in den Krieg bestehe. "Es sind Menschen, die sich gegen eine Teilnahme an dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg entschieden haben", so heute Rudi Friedrich von Connection e.V. "Statt ihre Entscheidung zu unterstützen, werden sie mit den Bescheiden aufgefordert, nach Russland zurückzukehren. So wird dem russischen Militär das menschliche Kriegsmaterial zur Verfügung gestellt." In den letzten Monaten wurden in Russland die Rekrutierungsbemühungen verschärft.
"Es ist davon auszugehen", so Rudi Friedrich, "dass der Druck auf die Militärdienstpflichtigen noch steigen wird. Vor wenigen Tagen hat Präsident Putin angekündigt, die Armee um weitere 180.000 Soldaten aufzustocken." Wie die unabhängige russische Nachrichtenplattform Mediazona berichtete, sollen ab Dezember 2024 weitere 180.000 Soldat*innen die Armee auf fast 1,5 Millionen bringen. Das ist bereits die dritte Erhöhung der Truppenstärke seit Beginn des Ukrainekrieges im Februar 2022. Erneut fordert Connection e.V. die deutsche Bundesregierung auf, Schutz und Asyl für Kriegsdienstverweiger*innen, Militärdienstentzieher*innen und Deserteur*innen zu garantieren . "Es gab einen positiven Schritt mit einer Stellungnahme des Innenministeriums im Mai 2022, dass russische Deserteure Flüchtlingsschutz erhalten sollen. Aber es zeigt sich, dass fast alle, die sich rechtzeitig vor einer Rekrutierung entzogen haben und Schutz suchen, in den Asylverfahren abgelehnt werden. Das ist ein unhaltbarer Zustand." Abschließend weist Connection e.V. darauf hin, dass das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ein Menschenrecht ist, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einer Grundsatzentscheidung festgestellt hat. Das Büro des UN-Hochkommissars für Menschenrechte stellt in seinem jüngsten thematischen Bericht ( A/HRC/56/30 ) fest, "sollten Einzelpersonen in der Lage sein, vor dem Beginn des Militärdienstes oder in jeder Phase während oder nach dem Militärdienst zu verweigern". Gegenwärtig ist dieses Recht in Russland nicht im Einklang mit internationalen Standards geschützt. Diejenigen, die den Dienst verweigern wollen, werden de facto daran gehindert oder verfolgt. Sie sollten geschützt werden, wie der UNHCR in seinen Richtlinien zum internationalen Schutz Nr. 10 feststellt. Weitere Informationen stellt Connection e.V. regelmäßig im Rahmen der #ObjectWarCampaign zur Verfügung, mit der sich ein Verbund von europaweit mehr als 120 Organisationen für den Schutz und Asyl für Kriegsdienstverweiger*innen und Deserteur*innen aus Russland, Belarus und der Ukraine einsetzt: https://de.Connection-eV.org/ObjectWarCampaign und https://objectwarcampaign.org .
Quelle: Connection e.V. - Pressemitteilung vom 20.09.2024. Veröffentlicht amArtikel ausdruckenWeitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von |
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