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EAK: KDV-Beratungsanfragen sind sprunghaft gestiegen

Die Diskussion um eine Wiedereinführung einer allgemeinen Wehrpflicht, möglicherweise auch für Frauen, die Debatte um eine "Neue Dienstpflicht" und auch die Pläne des Bundesverteidigungsministeriums für eine Abfrage aller 18-Jährigen nach einem Wehrdienst haben die Beratungsanfragen nach einer Kriegsdienstverweigerung bei der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) in diesem Jahr sprunghaft ansteigen lassen. So verzeichnet der evangelische Friedensverband gegenüber dem Vorjahr 2024 ein Plus von mehr als 30 Prozent.

"Wir erleben derzeit ein großes Interesse an Fragen zu Möglichkeiten der Kriegsdienstverweigerung. Dabei handelt es sich um Ungediente, aber auch um Reservistinnen und eservisten sowie aktive Soldatinnen und Soldaten", erläutert EAK-Geschäftsführer. Laut einer Zusammenstellung seines Verbandes aus Zahlen des Bundesverteidigungsministeriums und des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben lagen bis August 2024 bereits 2053 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen vor. 2023 waren es insgesamt 1609, im Jahr zuvor lag diese Zahl bei 1123.

Diese Zahlen entsprechen auch den Angaben des Bundesverteidigungsministeriums, wie aktuelle Medienberichte zeigen. Demzufolge hatten bis Ende Oktober 2468 Personen den Kriegsdienst verweigern wollen, das wären 50 Prozent mehr als im Vorjahr und elfmal so viel wie 2021.

Die EAK ist eine der wenigen Organisationen, die seit Aussetzung der Wehrpflicht 2011 noch bundesweit Beratungen für Kriegsdienstverweigerer anbietet. Derzeit sind acht Beraterinnen und Berater hier in den Landes- und Freikirchen tätig. Angesichts der zunehmenden Anfragen will die EAK versuchen, möglichst für alle Landes- und Freikirchen in Deutschland entsprechende Beratungsangebote aufzubauen. Auf der Homepage der EAK ( https://www.eak-online.de ) hält der Friedensverband zudem schon jetzt erste Informationen für Interessierte bereit.

Quelle: Evangelische Friedensarbeit - Pressemitteilungen vom 23.12.2024.

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Veröffentlicht am

27. Dezember 2024

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