Vier Jahre Atomwaffenverbotsvertrag: Aufgabe, die Ächtung von Atomwaffen vorantreiben!Vor vier Jahren, am 22. Januar 2021, ist der UN-Vertrag zum Verbot von Atomwaffen (AVV) in Kraft getreten. Diesem völkerrechtlich verbindlichen Abkommen sind aktuell 73 Staaten beigetreten. Weitere 21 Staaten befinden sich im Ratifizierungsprozess. Deutschland, wie auch viele andere Staaten, in denen Atomwaffen lagern, ist dem Vertrag allerdings NICHT beigetreten! Der Vertrag verbietet den Mitgliedstaaten Atomwaffen zu testen, zu entwickeln, zu produzieren und zu besitzen. Außerdem sind die Weitergabe, die Lagerung und der Einsatz sowie die Drohung des Einsatzes verboten. Darüber hinaus verbietet es der Vertrag, solche Aktivitäten zu unterstützen, zu fördern oder einen anderen Staat dazu zu bewegen, diese Handlungen zu unternehmen. Weiterhin wird den Staaten die Stationierung von Atomwaffen auf eigenem Boden verboten. Der Atomwaffenverbotsvertrag ist nach dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs von 1996 und dem General Comment Nr. 36 des UN-Menschenrechtsausschusses ein sehr bedeutsamer und notwendiger weiterer Schritt zur umfassenden Ächtung und vollständigen Abschaffung aller Atomwaffen, u.a. durch seine zusätzlichen Verbotsregelungen und seine Kontrollmechanismen. Um langfristig Sicherheit und Frieden in Europa zu wahren, muss die Bedeutung von Atomwaffen in den Sicherheitsstrategien der Atomwaffenstaaten hinterfragt werden. Deutschland ist in der Verantwortung, entsprechende Initiativen innerhalb der NATO voranzubringen - etwa einen klaren Verzicht auf nukleare Erstschläge. Daher muss sich jede einzelne Partei zu dem Ziel bekennen, die Stationierung der US-Atomwaffen in Deutschland zu beenden. Aktuell ist vorgesehen, bis zu 20 modernisierte US-Atombomben mit einer Sprengkraft von maximal 80 Hiroshima-Bomben ab 2025/26 in Büchel/Rheinland-Pfalz zu lagern. Anfang März findet die dritte Staatenkonferenz des AVV im Hauptquartier der Vereinten Nationen in New York statt. "So erwarten wir im Rahmen der bundesweiten Aktivitäten des Aktionsbündnisses ‚atomwaffenfrei.jetzt’ von der neuen Bundesregierung, die weltweite Ächtung von Atomwaffen voranzutreiben und den Atomwaffenverbotsvertrag der UN zu unterzeichnen", so Lebenshaus Schwäbische Alb e.V. Die internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen ICAN mit weltweit Hunderten von Partnerorganisationen hatte für ihre Arbeit beim Zustandekommen des Atomwaffenverbotsvertrages 2017 den Friedensnobelpreis zugesprochen bekommen. Die Auszeichnung würdigte das Engagement "Aufmerksamkeit auf die katastrophalen humanitären Konsequenzen von Atomwaffen zu lenken". Lebenshaus Schwäbische Alb e.V. betont: "Die Friedensnobelpreisverleihung im Dezember 2024 an die japanische Organisation Nihon Hidankyo unterstreicht die Relevanz des Atomwaffenverbotsvertrags. Wir fühlen uns damit ermutigt in unserem Engagement, das Menschenrecht auf Leben mit einer Abschaffung aller Atomwaffen weiterzuführen. Gerade in diesem Jahr, wenn sich die Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki zum 80. Mal jähren". Veröffentlicht amArtikel ausdruckenWeitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von |
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