Unterschriftenkampagne: Atomwaffen abrüsten - in Deutschland anfangen!Appell an die neu gewählte BundesregierungAm 60. Jahrestag des ersten Abwurfes einer Atombombe auf die japanische Stadt Hiroshima (6. August) startet der Trägerkreis “Atomwaffen abschaffen” eine Unterschriftenkampagne. Die Kampagne ist kurz - bis zum 24. Oktober 2005 (UNO-Abrüstungstag) - deswegen braucht sie Ihre/Deine besondere Aufmerksamkeit. Die jüngste Erklärung der Regierung, sie wolle den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland und Europa verhandeln, darf nicht in Sande verlaufen, nur weil Wahlkampf ist. Gerade die FDP hat sich klar für einen Abzug ausgesprochen und als Partner der CDU/CSU, der möglicherweise für Außenpolitik zuständig sein wird, sollte sie zu dieser Position stehen. Auch die Grünen votieren in ihrem Wahlprogramm für den Abzug. Und nach einer Spiegel-Umfrage sind 75% der deutschen Bevölkerung für einen Abzug aller US-Atomwaffen. Der Appell kann als pdf-Datei heruntergeladen, ausgedruckt und Unterschriften gesammelt werden. Die Unterschriften werden so rasch wie möglich nach Bildung der neu gewählten Regierung dem Auswärtigen Amt übergeben. >> Appell als Drucksache bestellen >> Mehr Infos zu Atomwaffen in Deutschland
————— Text des Appells: Appell an die neu gewählte BundesregierungAtomwaffen abrüsten - in Deutschland anfangen!Solange Atomwaffen existieren, kann weder ihre Weiterverbreitung noch ein absichtlicher oder versehentlicher Einsatz wirksam verhindert werden. Ein deutscher Beitrag für eine atomwaffenfreie Welt ist daher von höchster Bedeutung. Ich fordere die Bundesregierung auf, den langdauernden Verstoß gegen das Völkerrecht zu beenden und
————— Erklärung zum Appell Atomwaffen abrüsten - in Deutschland anfangen!Noch immer US-Atomwaffen in Deutschland.Deutschland ist mehr als 15 Jahre nach dem Ende des Kalten Krieges immer noch nicht atomwaffenfrei. Eine überzeugende Studie vom Winter 2004/5 zeigt auf, das die USA noch 480 Atomsprengköpfe in Europa einsatzbereit halten, 150 davon in Deutschland auf dem Fliegerhorst Büchel bzw. auf dem US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein. 1 60 dieser Waffen, von denen jede bis zur 6-fachen Sprengkraft der Hiroshima-Bombe hat, würden im Kriegsfall von deutschen Bundeswehrpiloten mit deutschen Tornado-Jets ins Ziel gebracht. Die technische und politische Beteiligung des Nicht-Atomwaffenstaates Deutschland an der nuklearen Strategie- und Einsatzplanung der NATO wird als “nukleare Teilhabe” bezeichnet. Nukleare Teilhabe ist völkerrechtswidrigDie Bundesrepublik Deutschland hat - wie fast alle anderen Staaten der Welt - freiwillig auf Atomwaffen verzichtet. Seit dem Beitritt zum nuklearen Nichtverbreitungsvertrag (NVV, auch Atomwaffensperrvertrag genannt) im Mai 1975 ist Deutschland wie jeder Nicht-Atomwaffenstaat verpflichtet, “Kernwaffen und sonstige Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber von niemandem unmittelbar oder mittelbar anzunehmen, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper weder herzustellen noch sonstwie zu erwerben und keine Unterstützung zur Herstellung von Kernwaffen oder sonstigen Kernsprengkörpern zu suchen oder anzunehmen” (Art. II NVV). Im so genannten 2+4-Vertrag vom 12. September 1990 hat Deutschland den völkerrechtlich wirksamen Verzicht “auf die Herstellung und den Besitz von atomaren, biologischen und chemischen Waffen sowie auf die Verfügungsgewalt über sie” bekräftigt und erklärt, “dass auch das vereinte Deutschland sich an diese Verpflichtungen halten wird”. Daraus folgt, dass die nukleare Teilhabe Deutschlands, durch die im Kriegsfall deutsche Soldaten die Verfügungsgewalt über Atomwaffen erhalten, dem Völkerrecht widerspricht. Vorrang für Abrüstung und die atomwaffenfreie WeltViel ist zur Zeit von den Gefahren der Weiterverbreitung von Atomwaffen in Länder wie Nordkorea oder den Iran zu hören. In diesem Punkt ist Deutschland sehr engagiert, durch Geheimdiplomatie mit Nordkorea ebenso wie bei den Gesprächen der “EU-3” mit Iran. Das ist löblich - aber nicht genug. Glaubwürdig sind solche Initiativen nur dann, wenn Deutschland selbst seine völkerrechtlichen Vertragsverpflichtungen einhält. Deshalb ist die Bundesregierung gefordert, in einer friedenspolitischen Koalition der Willigen Initiativen zur vollständigen Abrüstung sämtlicher Atomwaffen zu ergreifen und erfolgreiche Verhandlungen über ein generelles Verbot von Atomwaffen zu fördern. Dazu ist Deutschland durch Artikel VI des NVV auch völkerrechtlich verpflichtet. Als ersten Schritt in die atomwaffenfreie Welt muss Deutschland umgehend den Abzug sämtlicher US-Atomwaffen von deutschem Boden veranlassen und die nukleare Teilhabe beenden. 1 Laut Spiegel vom 4. Juni 2005 wurden die 130 in Ramstein gelagerten Waffen für die Dauer der Erweiterungsarbeiten am Flugplatz Ramstein vorübergehend in die USA verbracht. Eine Bestätigung dieser Information ist von der Bundesregierung auf Grund der Geheimhaltung genau so wenig zu erhalten wie für alle übrigen genannten Zahlen. ——- Quelle: Kampagne atomwaffenfrei bis 2020 Veröffentlicht amArtikel ausdruckenWeitere Artikel auf der Lebenshaus-WebSite zum Thema bzw. von |
|